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Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht – so hat der Bundesgerichtshof am 8. März 2022 abschließend in einem Fall mit dem Az. VI ZR 47/21 geurteilt.
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird die Unzuverlässigkeit der einzelnen Teilhaber der Gesellschaft zugerechnet. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Auch wenn ein unzuverlässiger Taxiunternehmer die Übertragung seiner Genehmigung beantragt hat, bevor sie widerrufen wurde, kann ihm diese Verwertung seiner Konzession und seines Taxis verwehrt werden.
Taxifahrer und -fahrerinnen müssen berücksichtigen, dass der Hund eines Fahrgasts auf dem Beifahrersitz gefährlich sein kann. Sonst sinkt ihr Schmerzensgeld, wenn er zuschnappt.
Während einer Insolvenz darf ein Taxibetrieb nur während der Genehmigungslaufzeit weiter betrieben werden, nicht aber bei einer anstehenden Verlängerung.
Zum Wiehern ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, in dem es um die Beförderung mit Pferdefuhrwerken auf einer autolosen Insel in Niedersachsen geht.
Ab dem 1. Juli muss das Taxi- und Mietwagengewerbe bereits vorhandene dynamische Daten zu Verfügbarkeit und Preisen an den Datenraum Mobilität übermitteln. Dafür will das Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Mobilitätsdatenverordnung erweitern.
Auch ein Mietwagenunternehmen darf bestimmte Tragestühle bei Krankenfahrten einsetzen, ohne dass es sich damit gleich um einen Krankentransport handelt. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Auch in einer verkehrsberuhigten Zone haften der Fahrgast und der Taxibetrieb, wenn es beim Aussteigen zu einer Kollision mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug kommt.
Wer Verstöße gegen die Rückkehrpflicht in einem Verfahren als nicht hinreichend schwerwiegend bezeichnet, riskiert den Widerruf seiner Mietwagen-Genehmigungen.
Die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen wertet der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) positiv. Bei der hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge fordert er Nachbesserungen.
Während einer Insolvenz darf ein Taxibetrieb nur während der Genehmigungslaufzeit weiter betrieben werden, nicht aber bei einer anstehenden Verlängerung.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den vereinfachten Bezug von Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate zu verlängern. Das könnte auch Taxi-, Mietwagen- und Busbetrieben helfen.
Wer das Wegstreckensignal seines Taxis manipuliert, dem kann die Taxigenehmigung entzogen werden. Das hat der VGH Baden-Württemberg in einem Beschluss klargestellt.
Wer vorgibt, seine Fahrer nur zu vermitteln und seine Fahrzeuge vermietet, würde damit das Personenbeförderungsrecht umgehen, hat das Oberwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern geurteilt.
Ein Betreiber trägt bei einem Schaden zwar die Beweislast, aber wenn er nachweisen kann, dass er mit pflichtgemäßer Sorgfalt vorgegangen ist, dann ist er aus dem Schneider.
Auch wenn ein Mitarbeiter eines Fahrdienstes zweimal einen Selbsttest im Betrieb verweigert hat, kann ihm ohne Abmahnung nicht verhaltensbedingt gekündigt werden, urteilte das Arbeitsgericht Hamburg.
Wer mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde vorübergehend von der Betriebspflicht befreit worden ist, darf nach der Wiederaufnahme des Betriebs bei der folgenden Wiedererteilung der Taxi-Konzession nicht nachrangig eingestuft werden.
Weder auf Quittungen noch im Impressum seiner Homepage darf ein Mietwagenunternehmen auf seine Handynummer hinweisen. So urteilte das Oberlandesgericht Köln.
Obwohl es zur Bereitstellung der statischen Daten noch kein praktikables Verfahren gibt, rät der Bundesverband Taxi- und Mietwagen e.V. (BVTM) Taxi- und Mietwagenbetrieben, sich schon einmal auf der Plattform zu registrieren.
Beim Kongress Taxi Driving Innovation wurde intensiv diskutiert, ob man Menschen mit sanftem Zwang oder mit besseren Angeboten vom privaten Pkw abbringen kann und was das für Taxis und Mietwagen bedeuten würde.
Herbstversammlung Beim Linien-Bedarfsverkehr zeichnet sich eine neue Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen Verkehrsbetrieben und dem Taxi- und Mietwagengewerbe ab.
Mehrere Taxiverbände haben auf Landes- und Bundesebene mit aktuellen Rundschreiben versucht, wichtige Fragen zur 3-G-Regelung in Taxis und Mietwagen zu klären.
Zu schnelles Fahren, falsches Parken und die Behinderung von Radlern werden jetzt härter geahndet, während sich das Risiko eines Fahrverbots kaum vergrößert hat.
Wenn ein Landwirt neben einem parkenden Fahrzeug mäht und dessen Fahrer nicht davor warnt, muss er ihm einen Steinschlag-Schaden ersetzen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Bei der Herbstversammlung des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. sprach Präsident Herwig Kollar von einer Konkurrenz-Situation zwischen öffentlichen Verkehrsbetrieben und dem Taxi- und Mietwagen-Gewerbe beim Linien-Bedarfsverkehr.
Nach einem Unfall muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für das Desinfizieren des verunfallten Fahrzeugs tragen. Das hat das Landgericht Würzburg entschieden.
Das Ende des INSIKA-Verfahrens und politische Themen prägten die Hamburger Tagung der Unternehmer, die künftig wieder mehr betriebliches Know-how miteinander teilen möchten.
Auch Fahrer und Fahrerinnen von Taxis und Mietwagen müssen jetzt noch mehr aufpassen, um ihren Geldbeutel nicht zu gefährden. Die Grenzen für Fahrverbote wurden aber nicht abgesenkt.
Ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Ersten Änderung der Mobilitätsdatenverordnung lässt nach wie vor wichtige praktische Fragen offen und geht noch nicht auf die Weitergabe dynamischer Daten ein.