Taxi-Bundesverband gibt weitere Hinweise zur Kurzarbeit

Die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen wertet der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) positiv. Bei der hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge fordert er Nachbesserungen.

Mit Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit könnten Taxi- und Mietwagenbetriebe sicherstellen, dass sie ihre Sozialversicherungsbeiträge bis Ende Juni 2022 hälftig erstattet bekommen. (Foto: Dietmar Fund)
Mit Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit könnten Taxi- und Mietwagenbetriebe sicherstellen, dass sie ihre Sozialversicherungsbeiträge bis Ende Juni 2022 hälftig erstattet bekommen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wie von taxi heute bereits gemeldet, hat das Bundeskabinett am 9. Februar 2022 eine Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen bis zum 30. Juni 2022 verabschiedet, die der Bundestag noch beschließen muss. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat dazu am 11. Februar ein Allgemeines Rundschreiben verschickt, in dem er einige vorgesehene Neuregelungen weiter präzisiert.

Demnach können Unternehmen bereits dann Kurzarbeit beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten weniger oder gar nicht arbeiten können. Die maximale Bezugsdauer verlängert sich von 24 auf 28 Monate. Künftig bestehe das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat aus 70 Prozent des Nettolohns, während dieser Satz ursprünglich 60 Prozent betragen habe. Ab dem siebten Bezugsmonat steige der Prozentsatz auf 80 Prozent des Nettolohns.

Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber abführen muss, ist nur dann bei Ende Juni verlängerbar, wenn den Arbeitnehmern zusätzlich zur Kurzarbeit Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden. Der BVTM empfiehlt den Taxi- und Mietwagenbetrieben daher, zu prüfen, ob sie mit solchen Maßnahmen weiterhin eine anteilige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge sichern können.

Generell sieht der Dachverband die Regelung bei den Sozialversicherungsbeiträgen als kritisch an, denn er geht offenbar davon aus, dass nicht sehr viele Betriebe der Qualifizierungs-Forderung nachkommen können. Es sei nicht im Sinne der Forderungen, die der BVTM im Interesse des mobilen Gewerbes gestellt habe. Daher werde der Verband versuchen, hier erneut seinen Einfluss geltend zu machen.

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