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Nach dem Münchner Gerichtsbeschluss fordert der Verband den Verzicht auf zusätzliche Preisuntergrenzen. Stattdessen sollen strengere Kontrollen, transparente Angebote und mehr Tarifspielräume den Wettbewerb bestimmen.
Das Verwaltungsgericht München beanstandet die räumliche Geltung der kommunalen Mindestpreisregelung für Mietwagen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen verweist auf Dortmund als mögliches Vorbild für eine Anpassung.
Der Stuttgarter Taxiverband sieht lokale Taxiunternehmen durch stark wachsende Mietwagenzahlen und mangelnde Kontrolle im Landkreis Esslingen gefährdet. Eine Protestaktion soll auf strukturelle Probleme und notwendige regulatorische Maßnahmen aufmerksam machen.
Unzureichende Sozialabgaben, fehlender Versicherungsschutz und Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz prägen laut Behörden viele Mietwagendienste. Die Stadt will mit einem Mindestentgelt für mehr Rechtssicherheit und Markttransparenz sorgen.
Ein Taxiunternehmer aus Einbeck gibt den kollegialen Rat, angepasste Taxi-Tarife auf der Homepage umgehend einzupflegen, nachdem er eine mit über 1.600 Euro bewehrte Abmahnung erhalten hat.
Das Oberlandesgericht Köln hat das Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt und die Klage eines Taxiverbands gegen einen entsprechenden Werbeslogan auf der Facebook-Seite und auf den Fahrzeugen abgewiesen.