Wettbewerbsrecht

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Nach dem Münchner Gerichtsbeschluss fordert der Verband den Verzicht auf zusätzliche Preisuntergrenzen. Stattdessen sollen strengere Kontrollen, transparente Angebote und mehr Tarifspielräume den Wettbewerb bestimmen.

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Das Verwaltungsgericht München beanstandet die räumliche Geltung der kommunalen Mindestpreisregelung für Mietwagen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen verweist auf Dortmund als mögliches Vorbild für eine Anpassung.

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Der Stuttgarter Taxiverband sieht lokale Taxiunternehmen durch stark wachsende Mietwagenzahlen und mangelnde Kontrolle im Landkreis Esslingen gefährdet. Eine Protestaktion soll auf strukturelle Probleme und notwendige regulatorische Maßnahmen aufmerksam machen.

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Unzureichende Sozialabgaben, fehlender Versicherungsschutz und Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz prägen laut Behörden viele Mietwagendienste. Die Stadt will mit einem Mindestentgelt für mehr Rechtssicherheit und Markttransparenz sorgen.

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Das Landgericht München I stufte die nachrangige Vermittlung von Taxis, die Free Now-Außenwerbung tragen, als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ein.

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Ein Taxiunternehmer aus Einbeck gibt den kollegialen Rat, angepasste Taxi-Tarife auf der Homepage umgehend einzupflegen, nachdem er eine mit über 1.600 Euro bewehrte Abmahnung erhalten hat.

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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat wie zuvor schon andere Gerichte auf die Unterscheidung von Krankenfahrten und Krankentransporten hingewiesen.

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Für das als Kennzeichen für Taxis seit Jahrzehnten verwendete schwarz-gelbe Muster sollte ein Taxiunternehmer aus Sachsen-Anhalt abgemahnt werden.

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Das Oberlandesgericht Nürnberg verbietet Taxi-Apps, die es erlauben, ein Taxi außerhalb seiner Betriebssitzgemeinde zu bestellen.

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Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass der Begriff Cabdo keine Verwechslungsgefahr mit Taxis heraufbeschwört.

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Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil über die Mietwagen-App veröffentlicht und bereitet der mobilen Branche damit sicher eine große Freude.

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Das Oberlandesgericht Köln hat das Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt und die Klage eines Taxiverbands gegen einen entsprechenden Werbeslogan auf der Facebook-Seite und auf den Fahrzeugen abgewiesen.