Voraussichtlich ab Anfang November 2021 wird es ernst mit höheren Bußgeldern für Tempoverstöße und unerlaubtes Parken und Halten auf Rad- und Fußwegen. Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2021 die vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) und der Länder-Verkehrsministerkonferenz (VMK) im April 2021 vereinbarte Novelle des Bußgeldkatalogs (BKatV) unverändert gebilligt. Mit der Neuregelung wird der Formfehler vom Frühjahr 2020 korrigiert. Damals hatte der Bundesrat eine Änderung des BKatV verabschiedet, in dem das BMVI die Ermächtigungsgrundlagen für die Verordnung nur unvollständig aufgeführt hatte.
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