Verstöße gegen Rückkehrpflicht wiegen immer schwer
Einem auch über Uber vermittelten Mietwagenunternehmen konnten diverse Verletzungen der Rückkehrpflicht vorgeworfen werden, sodass die Behörde die vier bestehenden Genehmigungen widerrief. Das dagegen angerufene Verwaltungsgericht bemängelte diese Entscheidung aber nicht. Die innerhalb weniger Monate aufgefallenen Verstöße, die zudem vor dem Widerruf zweimal abgemahnt wurden, wären eindeutige Zeichen der Unzuverlässigkeit des Unternehmers. Die Bewertung würde auch nicht durch die Erklärung des Unternehmers getrübt, er habe seine Fahrer auf die Rückkehrpflicht hingewiesen und sie erforderlichenfalls abgemahnt oder ihnen gekündigt.
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