Bayern befreit Taxler bis Ende April 2022 von der Betriebspflicht

Dietmar Fund

Nachdem sich die Omikron-Variante dynamisch verbreitet, ist eine weitere Zunahme von Isolations- und Quarantänefällen möglich, die in Ballungsräumen und touristischen Regionen „weiterhin deutliche Umsatzeinbußen“ bei Taxiunternehmen erwarten lassen. „Diese Einbußen werden sich voraussichtlich auch in den kommenden Monaten noch in Teilen fortsetzen“, teilte das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr den bayerischen Bezirksregierungen und allen bayerischen Kreisverwaltungsbehörden mit. Mit dem Schreiben wurden auch der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. und der Taxiverband München e.V.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Bayern befreit Taxler bis Ende April 2022 von der Betriebspflicht
Seite 6 | Rubrik Taxi-News
Logobanner Liste (Views)