Taxifahren begründet kein Bedürfnis für Kleinen Waffenschein

Auch bei Taxifahrern kann der Kleine Waffenschein widerrufen werden, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Weil eine Schreckschusswaffe bei einem Überfall nur das Risiko des Taxifahrers erhöht, kann man ihm den Kleinen Waffenschein verwehren, hat das VG Köln entschieden. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Weil eine Schreckschusswaffe bei einem Überfall nur das Risiko des Taxifahrers erhöht, kann man ihm den Kleinen Waffenschein verwehren, hat das VG Köln entschieden. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Thomas Grätz

Der Kleine Waffenschein ist eine spezielle Erlaubnis, die in Deutschland zum Führen von so genannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. Derjenige, der eine solche grundsätzlich erlaubnisfreie Waffe führen will, muss waffenrechtlich zuverlässig sein. Nur dann darf er solche „Waffen“ außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums bei sich tragen. Diese Zuverlässigkeit wurde bei einem Taxifahrer vor allem aus politischen und Milieu-Hintergründen widerrufen, sodass er den Kleinen Waffenschein zurückgeben musste.

Seine Argumentation im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gegen den Widerruf, dass ein Bedürfnis bestehe, sich als Taxifahrer gegen die eventuelle Aggressivität von Kunden schützen zu wollen, wies das Verwaltungsgericht Köln mit seinem Beschluss vom 09.02.2022 zurück, der das Aktenzeichen 20 L 1554/21 trägt. Da die fraglichen Waffen ganz überwiegend wirkungsvollen und bekannten Schusswaffen täuschend echt nachgebildet seien, mögen sie im Einzelfall Kunden oder sonstige Dritte beeindrucken. Ansonsten spreche Vieles dafür, dass das Vorzeigen von derartigen Waffen im Falle eines realen Angriffs oder im Falle einer von einem Dritten nur angenommenen Notwehrlage für den Träger der Waffe die Gefahr von schweren, gegebenenfalls tödlichen Verletzungen eher erhöht.

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