Taxiverband erstritt Urteil gegen Mietwagen-Werbung
Kurz vor Weihnachten 2021 durfte die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. (FPN) sich noch über ein von ihr erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gegen einen Limousinen-Service freuen. Das OLG gab dem Landesverband insofern recht, als es die Gestaltung der Werbung des beklagten Mietwagenunternehmens auf Quittungen und im Webseiten-Impressum als Verstoß einstufte. Die FPN monierte, dass durch die Angabe der Mobilfunknummer neben der Festnetznummer eine Verwechslungsgefahr mit dem Taxiverkehr bestünde, weil nur Letzterer das Recht habe, Aufträge auch außerhalb des Betriebssitzes anzunehmen.
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