Taxis sollen ab Juli 2022 auch dynamische Daten liefern

Ab dem 1. Juli muss das Taxi- und Mietwagengewerbe bereits vorhandene dynamische Daten zu Verfügbarkeit und Preisen an den Datenraum Mobilität übermitteln. Dafür will das Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Mobilitätsdatenverordnung erweitern.

Ab Juli sollen Taxibetriebe, die nicht nur aus einem Mann oder einer Frau bestehen, auch dynamische Daten zum Beispiel über das Geschehen an Taxiständen an den Datenraum Mobilität übermitteln. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Ab Juli sollen Taxibetriebe, die nicht nur aus einem Mann oder einer Frau bestehen, auch dynamische Daten zum Beispiel über das Geschehen an Taxiständen an den Datenraum Mobilität übermitteln. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Redaktion (allg.)

Im Gelegenheitsverkehr müssen dann Daten zur Verfügbarkeit von Fahrzeugen an Stationen, zum Beispiel Taxiständen, und im Verkehr inklusive deren Auslastung in Echtzeit sowie Daten zu den tatsächlich abgerechneten Kosten an den Datenraum Mobilität übermittelt werden. Den Referentenentwurf für die entsprechende Änderung der Mobilitätsdatenverordnung (MDV) hat das Verkehrsministerium Ende der ersten März-Woche in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Es bleibt aber dabei, dass nur solche Daten bereitgestellt werden müssen, „die bei der Ausführung von Verkehren nach dem PBefG entstanden und die damit bereits vorhanden, ggf. aber noch nicht digitalisiert, sind“. Eine Pflicht, extra Daten zu erzeugen, ist mit der Novelle nicht verbunden.

Von der geplanten Regelung sind auch plattformbasierte Dienste mit Mietwagen (Uber, Bolt und andere) und der gebündelte Bedarfsverkehr betroffen, wo im Regelfall entsprechende Daten bereits digital existieren. Grundsätzlich ausgenommen von der Daten-Lieferpflicht sind nur Einzelunternehmer. Sie dürfen aber freiwillig Daten liefern, um beim Buchen multimodaler Reiseketten für den Bürger sichtbar zu werden. Als „Einzelunternehmer“ gelten Solo-Selbstständige unabhängig von der Rechtsform.

Die Neuregelung wurzelt in der 2021 verabschiedeten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Danach müssen ab 1. Juli im Grundsatz alle Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs Echtzeitdaten zur Verfügbarkeit und Preisen an den „Datenraum Mobilität“ übermitteln. Ziel ist zum einen, Reisenden eine möglichst bruch- und störungsfreie Reisekette anbieten zu können. Zum anderen sollen anhand der Daten zum Beispiel die Auswirkungen des gebündelten Bedarfsverkehrs auf die Verkehrseffizienz evaluiert werden.

Patrick Meinhardt, Bundesgeschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV), wollte gegenüber taxi heute noch nicht inhaltlich Position beziehen; er zeigte sich aber hoch erfreut, dass das Ministerium unter der neuen Leitung den Verbänden diesmal ausreichend Zeit für ihre Stellungnahme eingeräumt hat. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) war am Dienstag wegen des Feiertags in Berlin (Internationaler Frauentag) nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Der BVTM bietet am 10. März zwischen 14 und 15.30 Uhr zusammen mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zunächst einmal ein Online-Seminar zur Mobilitätsdatenverordnung an, das sich hauptsächlich um die als erstes erforderliche Eingabe statischer Mobilitätsdaten dreht. Matthias Roeser

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