Am 9. Februar 2022 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Corona-bedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. Statt bis Ende März 2022 sollen sie jetzt bis zum 30. Juni 2022 gelten. Wie die Bundesregierung auf ihrer Homepage verkündet, bedeutet das, dass in diesem Zeitraum die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld herabgesetzt bleiben. Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet. Einkommen aus Minijobs, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurden, wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Zudem gelten ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat erhöhte Leistungssätze.
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