Patientenfahrten mit Mietwagen unterliegen dem PBefG
Mit der Frage der Abgrenzung zwischen Krankentransporten einerseits und Krankenfahrten/Patientenfahrten andererseits hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein in einem Verfahren um die Zulassung der Berufung eines Krankentransporteurs gegen das verlorene erstinstanzliche Urteil befasst. Hintergrund war die Behauptung des qualifizierten Krankentransportunternehmens, dass ein Mietwagenunternehmen Patienten unzulässigerweise im Krankentransport befördere. Dort würde nämlich ein Krankentragestuhl angewendet, der als Medizinprodukt eine dem Rettungsdienst vorbehaltene technische Einrichtung sei.
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