Die 3-G-Regeln sorgen für große Unsicherheit

Mehrere Taxiverbände haben auf Landes- und Bundesebene mit aktuellen Rundschreiben versucht, wichtige Fragen zur 3-G-Regelung in Taxis und Mietwagen zu klären.

Der BVTM rät dazu, Taxis und Mietwagen als Arbeitsplatz zu begreifen, den man nur unter Einhaltung der 3-G-Regel betreten darf. Bild: Dietmar Fund
Der BVTM rät dazu, Taxis und Mietwagen als Arbeitsplatz zu begreifen, den man nur unter Einhaltung der 3-G-Regel betreten darf. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Corona-Bekämpfung

Die am 24. November 2021 in Kraft getretene Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ließ in Bezug auf Taxis und Mietwagen zahlreiche Fragen offen, weil verschiedene Ministerien in Bund und Ländern den Rechtstext unterschiedlich auslegen. Deshalb hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) früh auf Widersprüche hingewiesen und um Klarstellung ersucht.

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Seite 16 bis 18 | Rubrik Unternehmensführung
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