Kein Insolvenz-Weiterbetrieb bei Wiedererteilung

Während einer Insolvenz darf ein Taxibetrieb nur während der Genehmigungslaufzeit weiter betrieben werden, nicht aber bei einer anstehenden Verlängerung.

Wenn das Finanzamt wegen Steuerschulden die Rücknahme der Genehmigung angeregt hat, bekommt der feine Unterschied zwischen der Wiedererteilung und einer Neuerteilung einer Genehmigung große Bedeutung. Bild: Dietmar Fund
Wenn das Finanzamt wegen Steuerschulden die Rücknahme der Genehmigung angeregt hat, bekommt der feine Unterschied zwischen der Wiedererteilung und einer Neuerteilung einer Genehmigung große Bedeutung. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Taxi-Genehmigungen

Ein Taxiunternehmer bekam die anstehende Genehmigungswiedererteilung (die keine „Verlängerung“, sondern eine „Neuerteilung“ ist) nicht, weil das Finanzamt wegen erheblicher Steuerrückstände den Widerruf der Genehmigung angeregt hatte. Auch andere Stellen wie Krankenkasse, Stadt und Berufsgenossenschaft erhoben Forderungen gegen den Betrieb. Dennoch verlängerte die Behörde trotz mittlerweile erfolgter Insolvenzeröffnung mehrmals mit kurzen Laufzeiten die laufende Genehmigung, erteilte aber keine neue. Nachdem sie dann doch eine Neuerteilung versagte, stellte das vom Unternehmer angerufene Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 4.

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Artikel Kein Insolvenz-Weiterbetrieb bei Wiedererteilung
Seite 21 | Rubrik Recht & Steuern
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