Ein Taxiunternehmer bekam die anstehende Genehmigungswiedererteilung (die keine „Verlängerung“, sondern eine „Neuerteilung“ ist) nicht, weil das Finanzamt wegen erheblicher Steuerrückstände den Widerruf der Genehmigung angeregt hatte. Auch andere Stellen wie Krankenkasse, Stadt und Berufsgenossenschaft erhoben Forderungen gegen den Betrieb. Dennoch verlängerte die Behörde trotz mittlerweile erfolgter Insolvenzeröffnung mehrmals mit kurzen Laufzeiten die laufende Genehmigung, erteilte aber keine neue. Nachdem sie dann doch eine Neuerteilung versagte, stellte das vom Unternehmer angerufene Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 4.
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