Die Zeitschrift VISION mobility richtet sich an mobilitätsbegeisterte Menschen bzw. Flottenmanager und begleitet den Technologiewandel in Sachen Automotive und Mobilität.
Die neue EU-Plattformrichtlinie ist für das Taxigewerbe mehr als nur eine arbeitsrechtliche Randnotiz – sie könnte der Hebel sein, um gegen die Plattformen vorzugehen.
Für Berufskraftfahrer ergeben sich im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und ordnungsbehördlichen Maßnahmen zentrale Punkte aus einem aktuellen Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2025.
Die Behörde verfügt über umfassende Prüfungsbefugnisse, die von dem Unternehmer nicht behindert werden dürfen. So kann der Zugang zu den Betriebsräumen auch ohne vorheriger Information des Unternehmers erfolgen.
Wenn ein Fahrer oder eine Fahrerin nicht fahrtauglich ist, muss der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt bezahlen, hat das Landesarbeitsgericht Sachsen entschieden.
Die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro, die Firmen ihren Mitarbeitenden steuer- und abgabenfrei bezahlen können, ist eine freiwillige Leistung. Darauf hat der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) hingewiesen.
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) wies bei einem Workshop zu arbeitsrechtlichen Themen darauf hin, dass die Neuregelung für Arbeitgeber eine wichtige Umstellung bringt.
Bei einem Workshop zum Arbeitsrecht des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) bekamen auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen aus der Taxi- und Mietwagenbranche wichtige Hinweise zum Umgang mit den Urlaubsansprüchen ihrer Mitarbeitenden.
In vielen Taxi- und Mietwagenbetrieben arbeiten Familienmitglieder kräftig mit. Damit dieses Modell für Firma und Familie zum Erfolgsmodell wird, sind nicht nur eine faire Bezahlung, sondern auch klare Regelungen ein Muss.
Der Bundesverband Taxi- und Mietwagen e.V. (BVTM) informierte mit einem Webinar zum bußgeldbewehrten Nachweisgesetz und versprach, seine Musterarbeitsverträge kurzfristig anzupassen.
Der Bundesverband und Mietwagen e.V. (BVTM) informierte mit einem Webinar zum bußgeldbewehrten Nachweisgesetz und versprach, seine Muster-Arbeitsverträge kurzfristig anzupassen.
Am 23. August 2022 kann man sich in einer halben Stunde über die Grundzüge der neuen bußgeldbewehrten Pflichten informieren, die alle Unternehmerinnen und Unternehmer mit Angestellten betreffen.
Die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen wertet der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) positiv. Bei der hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge fordert er Nachbesserungen.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den vereinfachten Bezug von Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate zu verlängern. Das könnte auch Taxi-, Mietwagen- und Busbetrieben helfen.
Auch wenn ein Mitarbeiter eines Fahrdienstes zweimal einen Selbsttest im Betrieb verweigert hat, kann ihm ohne Abmahnung nicht verhaltensbedingt gekündigt werden, urteilte das Arbeitsgericht Hamburg.
Das Bundesarbeitsgericht fordert bei einer AU-Bescheinigung, die sich mit der Kündigungsfrist überlappt, weitere Nachweise. Sonst gibt es keine Lohnfortzahlung.
Der Dachverband MOLO weist auf zwei Fundstellen hin, die auch Taxi-, Mietwagen- und Busbetriebe über die Abschlussprüfungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Ende der Kurzarbeit informieren.
Bei leichten Atemwegserkrankungen dürfen sich Beschäftigte von ihrem Arzt bis Ende September telefonisch eine Krankmeldung für bis zu sieben Tage holen.
Das Landesarbeitsgericht sprach einer Mitarbeiterin den Lohn für die laut Dienstplan vorgesehenen Stunden zu, obwohl der Arbeitgeber bedingt durch Corona-Maßnahmen schließen musste.
Das politisch noch umstrittene Recht, im Homeoffice arbeiten zu dürfen, könnte juristisch durch die Hintertüre auch auf Taxi- und Mietwagen-Betriebe zukommen.
Bei den Conference Days gab Benjamin Sokolovic Tipps zu aktuellen Corona-Fragen sowie wie ein Update zu arbeitsrechtlichen Irrtümern. Drei weitere Taxi-Themen folgen noch.
Bei den Conference-Days des HUSS-VERLAGES und von taxi heute spricht der Arbeitsrechtler Benjamin Sokolovic aktuelle Fragen rund um das Corona-Virus ebenso an wie allgemeine Irrtümer zum Arbeitsrecht.
Obwohl Fahrerinnen und Fahrer von Taxis und Mietwagen von Covid-19-Viren stark gefährdet werden, darf ein Arbeitgeber nicht fordern, dass sie sich dagegen impfen lassen.
Wer wegen des Beherbergungsverbot den geplanten Urlaub nicht antreten kann, muss sich anderweitig erholen und kann nicht von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er seinen Urlaub nachholen darf.
Am 26. März fällt der Startschuss für Teil zwei des Webinars „Corona – Auswirkungen auf das Arbeitsrecht“, das die Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ der HUSS-MEDIEN in der vergangenen Woche durchgeführt hat.
Arbeitsverträge insbesondere mit Ehegatten und Kindern bringen nur dann Steuervorteile, wenn sie so formuliert sind wie Arbeitsverträge mit anderen Mitarbeitern.