Taxlern ohne Impfnachweis kann gekündigt werden

Wenn Taxi- oder Mietwagenbetriebe Pflegeeinrichtungen ansteuern, müssen ihre Fahrerinnen und Fahrer ab dem 15. März einen Impfnachweis führen. Bild: Dietmar Fund
Wenn Taxi- oder Mietwagenbetriebe Pflegeeinrichtungen ansteuern, müssen ihre Fahrerinnen und Fahrer ab dem 15. März einen Impfnachweis führen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Wenn ein Taxi- oder Mietwagenbetrieb Fahrerinnen und Fahrer hauptsächlich für Fahrten zu Pflegeeinrichtungen einsetzt, sollte er sie darauf hinweisen, dass sie dafür ab dem 
15. März 2022 einen Nachweis für eine vollständige Impfung gegen Covid-19 oder für die Genesung nach einer Infektion mit diesem Virus erbringen müssen. Sie sollten die Mitarbeitenden darüber informieren, dass ihnen gekündigt werden kann, wenn sie diesen Nachweis nicht führen. Diesen Rat gibt der Verband 
des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. (VDV Rheinland). 
Er beruft sich auf die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V.

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Seite 6 | Rubrik Taxi-News
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