Waschanlagen-Betreiber muss nicht immer zahlen

Ein Betreiber trägt bei einem Schaden zwar die Beweislast, aber wenn er nachweisen kann, dass er mit pflichtgemäßer Sorgfalt vorgegangen ist, dann ist er aus dem Schneider.

Ob in stationären Waschanlagen wie hier oder in solchen mit einem Förderband muss der Betreiber bei einem Schaden nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. (Foto: Dietmar Fund)
Ob in stationären Waschanlagen wie hier oder in solchen mit einem Förderband muss der Betreiber bei einem Schaden nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Ein Waschanlagen-Betreiber haftet grundsätzlich für Fahrzeugschäden, die durch die Autowäsche entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat sich in der Anlage falsch verhalten oder es war defekt. Der Betreiber müsse aber nachweisen, dass der Schaden „nicht auf seinen Organisations- und Verantwortungsbereich zurückzuführen“ ist. Diesen Grundsatz betonte das Landgericht Frankenthal in einem Urteil vom 27. Oktober 2021 mit dem Aktenzeichen 4 O 50/21.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Schaden im vorderen rechten Bereich eines SUV, der in einer Anlage mit einem Förderband entstanden war. Der Autofahrer hatte den Wagen eingewiesen von einem Mitarbeiter in der Schiene platziert. Kurz vor der ersten Waschrolle wurde das Fahrzeug links leicht angehoben, was die Anlage stoppte. Nach einem gescheiterten zweiten Versuch bemängelte der Autofahrer den Schaden.

Laut der Pressemitteilung des Landgerichts konnte der Waschanlagen-Betreiber das Gericht davon überzeugen, dass der Schaden trotz seiner pflichtgemäß ausgeübten Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Die Anlage sei halbjährlich gewartet und täglich von einem Mitarbeiter in Augenschein genommen worden, der mit der Anlage mitlaufe. Defekte seien weder vor noch nach dem Schadensfall festgestellt worden. Daher sah die Kammer keine Anhaltspunkte für eine verschuldensabhängige Haftung des Betreibers und der Autofahrer blieb auf seinem Schaden erst einmal sitzen.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der gute Mann hat Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingereicht. Wie hoch der Schaden gewesen ist, hat das Gericht nicht mitgeteilt.

Logobanner Liste (Views)