taxi heute Okt./Nov. 2026
Digital ist keine Narrenfreiheit
Fünf Jahre nach der Reform des Personenbeförderungsgesetzes könnte man meinen, die Branche habe inzwischen alle Bedienungsanleitungen gelesen. Hat sie natürlich nicht. Dafür gibt es zu viele Beteiligte, zu viele Geschäftsmodelle und vor allem zu viele Interpretationen dessen, was fairer Wettbewerb eigentlich bedeutet. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen empfiehlt deshalb, nicht wieder bei null anzufangen.
Die Instrumente seien da, man müsse sie nur besser einsetzen. Das klingt vernünftig. In der Politik ist es bekanntlich schon ein Fortschritt, wenn jemand nicht gleich den großen Umbau fordert, sondern zunächst den Werkzeugkasten öffnet.
Natürlich stehen auch wieder die Plattformen im Fokus. Denn sie vermitteln nicht bloß Fahrten, sondern beeinflussen Preise, Kundenzugang und die Spielregeln eines Marktes, in dem andere die Fahrzeuge finanzieren, Fahrer beschäftigen und für die Beförderung geradestehen. Wer die Musik bestellt, sollte sich an den Kosten des Orchesters beteiligen – auch regulatorisch. Das ist keine Forderung nach digitaler Enteignung, sondern nach einer schlichten Zuordnung von Verantwortung. Und wenn Kommunen Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen festlegen können, sollten sie dafür nicht erst ein juristisches Hochgebirge erklimmen müssen.
Wie konkret solche Fragen werden, zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg: Das Gericht hat einem Unternehmen grundsätzlich 20 Mietwagengenehmigungen zugesprochen – allerdings mit einer bemerkenswerten Einschränkung: Die Beförderungsaufträge dürfen nicht über jene Version der Uber-App ausgeführt werden, die das Gericht geprüft hat. Der Grund: Für Fahrgäste sei nicht ausreichend erkennbar, ob sie ein Taxi oder einen Mietwagen bestellen. Die App, so könnte man zugespitzt sagen, kennt offenbar mehr Kategorien als der Kunde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Trotzdem steckt darin eine Botschaft, die über Hamburg hinausweist: Nicht nur Fahrzeug, Betriebssitz und Rückkehrpflicht zählen, auch die digitale Benutzerführung kann darüber entscheiden, ob ein Geschäftsmodell die gesetzlichen Grenzen wahrt. Das ist durchaus zeitgemäß. Wer Mobilität über eine App organisiert, kann sich nicht darauf zurückziehen, die Verantwortung ende am Bildschirmrand.
Für das Taxigewerbe ist das eine interessante Entwicklung: Es muss weder jede neue Technik fürchten noch jede alte Regel verteidigen. Aber es darf erwarten, dass gleiche Regeln auch dann gelten, wenn der Wettbewerb in bunten App-Kacheln daherkommt. Der BVTM hat recht: Wir müssen nicht zurück auf Los. Wir sollten nur aufhören, so zu tun, als sei der digitale Wandel eine Ausrede dafür, die Spielregeln nicht mehr ernst zu nehmen.
Herzlichst Ihr
Thomas Kanzler
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taxi heute
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