Auf der Autobahn fahrende Fahrzeuge haben immer Vorrang, auch, wenn sie im Stau stehen. Wer sich von der Einfädelspur aus zwischen sie drängelt und eine Kollision verursacht, muss einen Großteil des Schadens selbst tragen. Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht (OLG) Celle am 23. August 2021 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 14 U 186/20. In dem verhandelten Fall ging es um einen Ferrari-Fahrer, der wegen des auf der rechten Fahrspur stehenden Verkehrs vor einem Lkw nach links einscherte. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Daraufhin verlangte der Ferrari-Fahrer den Ersatz des vollen Schadens.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.
◂ Heft-Navigation ▸
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin