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Das Finanzgericht Hamburg urteilte, dass die Finanzbehörde erzielte Umsätze eines Taxiunternehmers auf der Basis eines Gutachtens von Linne + Krause schätzen darf.
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage einer Taxiunternehmerin zurück, die wegen der Erhöhung des Mindestlohns auf eine Tarifanhebung in Neuwied geklagt hatte.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Dienste von Uber eine Verkehrsdienstleistung sind und daher nationalen Regelungen unterworfen sind.
Auch ein Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderung erfährt immer wieder, dass Taxifahrer aus Unwissenheit keine Blindenführhunde mitnehmen wollen.
Schon im Mai 2018 soll die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union umgesetzt werden, die viel härtere Strafen und schärfere Kontrollen bringen soll.
Das Landgericht Dresden hat ein Urteil gefällt, das für alle Kunden wichtig ist, denen die Marken des Volkswagen-Konzerns ein Software-Update angeboten haben.
Professor Dr. Matthias Knauf riet den Delegierten des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), wichtige von verzichtbaren Elementen zu unterscheiden und Politikern Angebote zu machen, um von ihnen nicht einfach überfahren zu werden.
Die Verkehrsminister der Länder haben am 9./10. November einige wichtige Themen wie die Neugestaltung des Personenbeförderungsgesetzes auf ihrer Agenda.
Wenn die Versicherung einen Crash beider Fahrzeuge beim Abschleppen nicht ausdrücklich absichert, muss der Halter des auffahrenden Autos den Schaden selbst bezahlen.
Das Kammergericht Berlin bezweifelte, dass es einem Taxifahrer nicht möglich sein soll, vier Wochen auf seinen Führerschein zu verzichten, wenn er dafür Urlaub nimmt und für einen Ersatzfahrer sorgt.
Das Finanzamt fördert die Anschaffung neuer beweglicher und vergänglicher Anlagegüter. Aber das gilt nur dann, wenn sie fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Das Arbeitsgericht Berlin stufte es als Verstoß gegen den Datenschutz ein, dass ein Taxifahrer nur Bereitschaftszeiten bezahlt bekam, wenn er alle drei Minuten eine Taste drückte.
Wer sein Handy in die Hand nimmt, um es in die Ladeschale zu stecken, begeht laut dem Amtsgericht Landstuhl keinen Verstoß gegen das Handy-Verbot am Steuer.