Wer während der Fahrt sein Handy in die Hand nimmt, um durch das Drücken des „Home-Buttons“ zu kontrollieren, ob es ausgeschaltet ist, begeht einen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer. Es handelt sich dabei um eine verbotene Benutzung des Telefons und damit um eine Ordnungswidrigkeit. Das bekräftigte der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 29.12.2016 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 1 RBs 170/16, zu dem das Gericht erst am 20. Juni 2017 eine Pressemitteilung veröffentlicht hat.
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