Das Amtsgericht München wertet den Einsatz einer Dashcam, die jeweils drei Fahrzeuge vor und nach dem mit ihr ausgestatteten Auto filmte, als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Das ergibt sich aus einem Anfang August 2017 ergangenen und noch nicht rechtskräftigen Urteil in einem Fall mit dem Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17, auf die das Gericht mit einer Pressemitteilung vom 2. Oktober 2017 hinweist.
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