Verwaltungsgericht Stuttgart fordert ganzjähriges Fahrverbot
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist seiner Verpflichtung, mit einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans die Einhaltung der von der EU vorgegenen Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe zu sichern, „nicht im gebotenen Umfang nachgekommen“. Von den von der Behörde vorgeschlagenen Verkehrsverboten „kann keines als ausreichende und geeignete Luftreinhalteplanmaßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte eingestuft werden.“ So begründet die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart ihre am 28. Juli 2017 verkündete Entscheidung, der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattzugeben.
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