Taxifahrer muss nicht alle drei Minuten eine Taste drücken
Ein Taxiunternehmer kann von seinen Taxifahrern nicht verlangen, dass sie ihre Arbeitsbereitschaft alle drei Minuten mit dem Drücken einer Taste dokumentieren. Das hat das Arbeitsgericht Berlin am 10. August 2017 in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 41 Ca 12115/16 trägt.
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