Handyverbot betrifft auch das Musikabspielen

Schon wer sein Handy am Steuer in der Hand hält, um darauf gespeicherte Musik abzuspielen, kann einen Strafzettel bekommen
Auch nur zum Musikhören sollte man die Handy-Funktionen besser über das Fahrzeug bedienen und das Handy „links liegen lassen“. (Foto: Dietmar Fund)
Auch nur zum Musikhören sollte man die Handy-Funktionen besser über das Fahrzeug bedienen und das Handy „links liegen lassen“. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

 

Wer in den Genuss von Musik kommen möchte, die er auf seinem Handy gespeichert hat, sollte es dazu während der Autofahrt nicht in die Hand nehmen. Das ergibt sich aus einem Beschluss mit dem Aktenzeichen 4 RBs 214/17, mit dem der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm am 8. Juni 2017 erneut bekräftigt hat, dass das Handy-Verbot am Steuer sich auf die Nutzung jeglicher Funktionen des Geräts erstreckt.

Das Gericht wies in seinem Beschluss darauf hin, dass es eine bereits obergerichtlich geklärte Rechtsfrage sei, dass es bei der Nutzung eines Mobiltelefons nicht darauf ankomme, ob die SIM-Karte eingesetzt sei oder nicht. Darauf komme es nicht an, wenn eine Funktion des Handys während er Fahrt genutzt werde.

In dem verhandelten Fall hat das OLG Hamm eine Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die gegen einen Freispruch eines Amtsgerichts Einspruch eingelegt hatte. Die Amtsrichter hatten argumentiert, dass ein Mobiltelefon ohne SIM-Karte vom Handyverbot am Steuer nicht erfasst werde, weil es ohne die Karte keine Telekommunikationsfunktion wahrnehmen könne.

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