Wer beim Überholen ein Verkehrszeichen übersieht, das ein Tempolimit ankündigt, und daraufhin viel zu schnell unterwegs ist, kann darauf hoffen, dass dies als Augenblicksversagen gewertet und nicht mit einem Fahrverbot geahndet wird. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam mit dem Aktenzeichen 88 OWi 4131 Js 34510/16, auf das die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH hinweist.
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