Über Kreuzungen darf man nicht schleichen
Eine Mithaftung des schnelleren Fahrers wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs schloss das Gericht in diesem Fall aus. Üblicherweise muss jeder Kollidierende damit rechnen, dass ihm ein Teil der Schuld zugeordnet wird, weil von jedem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht.
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