Das Land Baden-Württemberg wird sich mit einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Luftreinhalteplan Stuttgart wehren. Das haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) und sein Stellvertreter und Innenminister Thomas Strobl (CDU) am 2. Oktober 2017 mitgeteilt. Das Urteil, das auch Fahrverbote verlangt habe, erlange damit keine Rechtskraft und werde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig neu verhandelt.
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