Frisch gebackene Berufsanfänger sollte man nicht suchen

Dietmar Fund

Taxi- und Mietwagenunternehmer zahlen eher keine Spitzenlöhne und könnten daher versucht sein, auf der Suche nach kaufmännischen Mitarbeitern in der Stellenanzeige Bewerber zu suchen, die „gerade frisch gebacken aus einer kaufmännischen Ausbildung“ kommen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall mit dem Aktenzeichen 8 AZR 454/15 aber als Altersdiskriminierung eingestuft. Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline AG hin.

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Artikel Frisch gebackene Berufsanfänger sollte man nicht suchen
Seite 21 | Rubrik Recht & Steuern
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