Vier Wochen Fahrverbot sind zumutbar

Das Kammergericht Berlin bezweifelte, dass es einem Taxifahrer nicht möglich sein soll, vier Wochen auf seinen Führerschein zu verzichten, wenn er dafür Urlaub nimmt und für einen Ersatzfahrer sorgt.

Eine Existenzgefährdung durch einen vierwöchigen Führerscheinentzug hielt das Kammergericht Berlin für unwahrscheinlich. | Bild: Michael Ebardt / fotolia.de
Eine Existenzgefährdung durch einen vierwöchigen Führerscheinentzug hielt das Kammergericht Berlin für unwahrscheinlich. | Bild: Michael Ebardt / fotolia.de
Redaktion (allg.)
Fahrverbote

Ein Taxifahrer war auf einer Autobahn bei erlaubten 80 km/h mit 133 km/h ertappt worden, die die Polizei nach dem Messverfahren ProViDa beim Hinterherfahren ermittelt hatte. Nach Abzug aller Toleranzen wurde eine Überschreitung von 40 km/h festgestellt. Da wohl ein Innerortsverstoß angenommen wurde, wurde der Taxler zu einem Bußgeld von 160 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Das Amtsgericht verdoppelte das Bußgeld und ließ dafür das Fahrverbot entfallen. Dagegen legte die Amtsanwaltschaft Beschwerde ein.

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Artikel Vier Wochen Fahrverbot sind zumutbar
Seite 25 | Rubrik Recht & Steuern
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