Ein Taxifahrer war auf einer Autobahn bei erlaubten 80 km/h mit 133 km/h ertappt worden, die die Polizei nach dem Messverfahren ProViDa beim Hinterherfahren ermittelt hatte. Nach Abzug aller Toleranzen wurde eine Überschreitung von 40 km/h festgestellt. Da wohl ein Innerortsverstoß angenommen wurde, wurde der Taxler zu einem Bußgeld von 160 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Das Amtsgericht verdoppelte das Bußgeld und ließ dafür das Fahrverbot entfallen. Dagegen legte die Amtsanwaltschaft Beschwerde ein.
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