Dietmar Fund

Eine Taxifahrerin, die in Teilzeit auch nachts arbeitet, hat sich erkundigt, ob ihr dafür ein Nachtzuschlag zusteht.

Gibt es denn Gesetze, in denen steht, dass der Arbeitgeber einen Nachtzuschlag zahlen muss? Diese Frage der in Teilzeit und freitags und samstags nachts arbeitenden Taxifahrerin Manuela Köthe hat Guido Borning, Geschäftsführer des Verbandes des Verkehrsgewerbes Rheinland (VDV Rheinland) und Arbeitsrechtler, für taxi heute wie folgt beantwortet:

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Artikel Nachtzuschläge sind gesetzlich geregelt
Seite 4 | Rubrik taxi heute Mobil
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