Wenn eine GmbH 50 Mietwagen-Genehmigungen beantragt, ist auch die Zuverlässigkeit des Betriebsleiters zu belegen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Ein zweites Webinar der BASt und des BVTM machte die Eingabe dynamischer Mobilitätsdaten verständlicher, konnte aber einige wichtige praktische Fragen der Umsetzung noch nicht beantworten.
Nach dem abtrünnigen Dachverband TMV hat auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) eine Presseinformation zum Stand der Kleinen Fachkunde verschickt.
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) verkündete nach einer Besprechung in Berlin, dass es laut dem Bundesverkehrsministerium eine bundesweite Fachkunde-Regelung mit Prüfung geben soll.
Ein zweites Webinar der BASt und des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) machte die Eingabe dynamischer Mobilitätsdaten verständlicher, konnte aber einige praktische Fragen der Umsetzung nicht beantworten.
Wenn eine Genehmigungsbehörde Mietwagen von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers befreit, kann sie dies zwar mit einem Verbot per App vermittelter Fahrten verbinden. Sie muss diese Auflage aber zweifelsfrei formulieren.
Eine Online-Veranstaltung der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) informierte über den Übergang vom Mobilitäts Daten Markplatz (MDM) zur neuen Plattform Mobilithek, für die ab dem 1. Juli 2022 auch Taxi- und Mietwagenbetriebe dynamische Mobilitätsdaten abliefern sollen.
Der Bundesrat hat der Novelle der Mobilitäts-Daten-Verordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zugestimmt, sodass sie am 1. Juli in Kraft treten kann.
Taxibetriebe können einen solchen Tarif höchstens anregen, aber nicht beantragen. Das berichtete Rechtsanwalt Thomas Grätz in einer Online-Runde für die neue Erfa-Gruppe „Taxi-Zentrale“.
Ein Online-Seminar des Bundesverbands Taxi und Mietwagen und der BASt zeigte, dass man zur Eingabe statischer Daten einige Dokumente zur Hand haben muss.
Auch wenn ein unzuverlässiger Taxiunternehmer die Übertragung seiner Genehmigung beantragt hat, bevor sie widerrufen wurde, kann ihm diese Verwertung seiner Konzession und seines Taxis verwehrt werden.
Während einer Insolvenz darf ein Taxibetrieb nur während der Genehmigungslaufzeit weiter betrieben werden, nicht aber bei einer anstehenden Verlängerung.
Zum Wiehern ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, in dem es um die Beförderung mit Pferdefuhrwerken auf einer autolosen Insel in Niedersachsen geht.
Ab dem 1. Juli muss das Taxi- und Mietwagengewerbe bereits vorhandene dynamische Daten zu Verfügbarkeit und Preisen an den Datenraum Mobilität übermitteln. Dafür will das Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Mobilitätsdatenverordnung erweitern.
Auch ein Mietwagenunternehmen darf bestimmte Tragestühle bei Krankenfahrten einsetzen, ohne dass es sich damit gleich um einen Krankentransport handelt. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Wer Verstöße gegen die Rückkehrpflicht in einem Verfahren als nicht hinreichend schwerwiegend bezeichnet, riskiert den Widerruf seiner Mietwagen-Genehmigungen.
Während einer Insolvenz darf ein Taxibetrieb nur während der Genehmigungslaufzeit weiter betrieben werden, nicht aber bei einer anstehenden Verlängerung.
Wer das Wegstreckensignal seines Taxis manipuliert, dem kann die Taxigenehmigung entzogen werden. Das hat der VGH Baden-Württemberg in einem Beschluss klargestellt.
Wer vorgibt, seine Fahrer nur zu vermitteln und seine Fahrzeuge vermietet, würde damit das Personenbeförderungsrecht umgehen, hat das Oberwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern geurteilt.
Wer mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde vorübergehend von der Betriebspflicht befreit worden ist, darf nach der Wiederaufnahme des Betriebs bei der folgenden Wiedererteilung der Taxi-Konzession nicht nachrangig eingestuft werden.
Obwohl es zur Bereitstellung der statischen Daten noch kein praktikables Verfahren gibt, rät der Bundesverband Taxi- und Mietwagen e.V. (BVTM) Taxi- und Mietwagenbetrieben, sich schon einmal auf der Plattform zu registrieren.
Herbstversammlung Beim Linien-Bedarfsverkehr zeichnet sich eine neue Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen Verkehrsbetrieben und dem Taxi- und Mietwagengewerbe ab.
Mehrere Taxiverbände haben auf Landes- und Bundesebene mit aktuellen Rundschreiben versucht, wichtige Fragen zur 3-G-Regelung in Taxis und Mietwagen zu klären.
Beim Kongress Taxi Driving Innovation wurde intensiv diskutiert, ob man Menschen mit sanftem Zwang oder mit besseren Angeboten vom privaten Pkw abbringen kann und was das für Taxis und Mietwagen bedeuten würde.
Bei der Herbstversammlung des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. sprach Präsident Herwig Kollar von einer Konkurrenz-Situation zwischen öffentlichen Verkehrsbetrieben und dem Taxi- und Mietwagen-Gewerbe beim Linien-Bedarfsverkehr.
Das Ende des INSIKA-Verfahrens und politische Themen prägten die Hamburger Tagung der Unternehmer, die künftig wieder mehr betriebliches Know-how miteinander teilen möchten.
Ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Ersten Änderung der Mobilitätsdatenverordnung lässt nach wie vor wichtige praktische Fragen offen und geht noch nicht auf die Weitergabe dynamischer Daten ein.
Bei Neuanschaffungen soll ab sofort jedes zweite Fahrzeug ein Elektrofahrzeug sein und ab 2025 soll dies sogar für jede Neuanschaffung gelten. Auch Mietwagen-Mindestentgelte hat die Stadt festgelegt.
Das Pooling öffentlicher Verkehrsbetriebe und der Einsatz von Regionalisierungsmitteln des Bundes könnten neue Chancen für Taxi- und Mietwagenbetriebe bieten, sagte BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann auf der Mitgliederversammlung des Verbandes des Verkehrsgewerbes Baden e.V.
Ein erfahrener Taxi-Fachmann referiert bei der Bergischen Industrie- und Handelskammer über das geänderte Personenbeförderungsgesetz und seine Auswirkungen auf Taxi- und Mietwagenbetriebe.
Wie der Fachkunde-Nachweis für Fahrerinnen und Fahrer von Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen des Gebündelten Bedarfsverkehrs aussehen soll, hat sich bei einem Runden Tisch des Bundesverkehrsministeriums etwas konkretisiert.
Die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes GVN fordert die niedersächsischen Behörden dazu auf, den nun gesetzlich möglichen Tarifkorridor nicht einzurichten, weil er zu Lasten gewöhnlicher Taxikunden ginge.