Mietwagen ohne Wegstreckenzähler kann man App-Aufträge verbieten

Wenn eine Genehmigungsbehörde Mietwagen von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers befreit, kann sie dies zwar mit einem Verbot per App vermittelter Fahrten verbinden. Sie muss diese Auflage aber zweifelsfrei formulieren.

Speziell für das Fahren im Auftrag von Uber und Konsorten versuchen Mietwagenunternehmer, sich von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers befreien zu lassen. Damit könnten sie sogar durchkommen. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Speziell für das Fahren im Auftrag von Uber und Konsorten versuchen Mietwagenunternehmer, sich von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers befreien zu lassen. Damit könnten sie sogar durchkommen. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Thomas Grätz

Maßgebend für Anordnungen der Behörden ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille der Behörde, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte. Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung. Der Empfänger einer missverständlichen Willensäußerung der Verwaltung darf durch solche Unklarheiten nicht benachteiligt werden.

Dieser vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main angewendete Grundsatz führte letztendlich mit zur Abweisung der Klage einer Taxivereinigung, die meinte, einem Mietwagenwagenunternehmer App-Fahrten untersagen zu können, weil der dabei genutzte Mietwagen mit einer Ausnahmegenehmigung vom Wegstreckenzähler versehen war. Der Verein monierte, dass die Ausnahmegenehmigung verlange, dass das Fahrzeug nur „mit pauschalen Festpreisen“ einzusetzen sei. „Alle anderen Fahrten im üblichen Mietwagenverkehr dürfen mit diesem Fahrzeug nicht ausgeführt werden“, so der weitere Text der vom Regierungspräsidium ausgesprochenen Ausnahme. Die Durchführung von App-vermittelten Fahrten, bei denen jeweils vor Fahrtbeginn in der App ein fester, unveränderlicher Preis angezeigt werde, der dann auch online abgebucht wurde, verstoße nach Meinung der Klägerin gegen diese Ausnahmegenehmigung. Denn ein pauschaler Festpreis sei ein immer gleicher Preis für jeden Fahrgast zu jeder Zeit für die gleiche Strecke. Mit dieser Ansicht kam die Vereinigung bei dem Landgericht noch durch, nicht aber bei der Berufungsinstanz.

Ein „pauschaler Festpreis“ liege nämlich schon vor, wenn vor Fahrtbeginn für eine bestimmte Strecke von den Kunden jeweils ein unveränderlicher, pauschaler Preis für die gebuchte Strecke verlangt wird. Es müsse für die gleiche Fahrtstrecke kein gleicher Fahrpreis zu jeder Tageszeit und für jeden Fahrgast immer genau derselbe Fahrpreis sein.

Es komme auch nicht darauf an, dass das Regierungspräsidium „pauschaler Festpreis“ anders und im Sinne der Klägerin ausgelegt habe. Ebenso spiele es keine Rolle, dass die Behörde mit dieser Formulierung Mietwagenfahrten, die über Vermittlungs-Apps zustandekommen, unterbinden wollte.

Die Schlussfolgerung aus dem Urteil vom 2. Juni 2022 mit dem Aktenzeichen 6 U 60/21: Die Genehmigungsbehörden können Ausnahmen von der in Paragraf 30 BOKraft verordneten Pflicht zur Anbringung eines Wegstreckenzählers im Mietwagen wohl durchaus mit der Auflage des Verbots der Ausführung von Vermittlungs-App vermittelten Fahrten verbinden, sie haben dies dann aber auch eindeutig und zweifelsfrei auszudrücken.

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