Widerruf einer Taxi-Genehmigung hat Vorrang vor der Übertragung
Einem „schlimmen Finger“ wurde die Taxigenehmigung von der Behörde wegen unternehmerischer Unzuverlässigkeit widerrufen, nachdem ihm ein Strafgericht wegen Drogenhandels, bei dem auch das Taxi eingesetzt wurde, eine Freiheitsstrafe von 2 ¾ Jahren aufgebrummt hatte. Bereits vor dem Bekanntwerden der Verurteilung und auch vor der Widerrufsentscheidung hatte der eindeutig unzuverlässige Unternehmer aber bereits die Genehmigung der Übertragung an einen Dritten beantragt, dessen Zuverlässigkeit außer Frage steht. Er meinte nun, dass der damit initiierten Übertragung Vorrang vor dem später erfolgten Widerruf eingeräumt werden müsse.
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