Statische Mobilitätsdaten sind kein Hexenwerk

Ein Online-Seminar des Bundesverbands Taxi und Mietwagen und der BASt zeigte, dass man zur Eingabe
statischer Daten einige Dokumente zur Hand haben muss.

Die Buchbarkeit von Taxis und Mietwagen im Rahmen einer Mobilitätskette könnte eine Anwendung des Mobilitätsdaten-Portals werden. Bild: Dietmar Fund
Die Buchbarkeit von Taxis und Mietwagen im Rahmen einer Mobilitätskette könnte eine Anwendung des Mobilitätsdaten-Portals werden. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Mobilitätsdaten-Verordnung

Seit wenigen Wochen besteht die technische Möglichkeit, dass Taxi- und Mietwagenunternehmen, die mindestens einen Angestellten haben, ihrer Pflicht nachkommen können, statische Mobilitätsdaten für ihr Unternehmen beim Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) zu hinterlegen. Er wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betrieben. Sie hat am 10. März 2022 zusammen mit dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) den eineinhalbstündigen Online-Kurs „Lieferpflichten aus der Mobilitätsdatenverordnung – statische Daten im Gelegenheitsverkehr“ durchgeführt.

Dr. Lutz Rittershaus, Teamleiter im Referat vernetzte Mobilität, sein Mitarbeiter Peter Lubrich und BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann schilderten darin, wie Taxi- und Mietwagenunternehmer und -unternehmerinnen dabei vorgehen müssen. Zunächst einmal müssen sie sich als Unternehmen mit einer verpflichtenden Homepage, ihrem Namen, ihrer E-Mail-Adresse und ihrer Mobilnummer registrieren. Wer immer noch keine eigene Homepage hat, kann auch die seines Verbandes oder seiner Taxizentrale angeben. Über den Namen und die E-Mail-Adresse wird man im System identifiziert. Nach der Registrierung bekommt man ein Zertifikat auf das Handy geschickt, mit dem man sein „Datenangebot“ einstellen kann. Es wird anstelle eines Passwortes genutzt. Der Kern der Registrierung ist eine mit dem BVTM zusammen gestaltete Excel-Datei, die man zuvor herunterladen muss. Wenn man sie mit Unterstützung eines elektronischen Assistenten ausgefüllt hat und hochlädt, legt man eine „Datenpublikation“ an. Über den eigenen Zugang zum Datenportal kann man sie bei Änderungen immer wieder selbst aktualisieren.

Laut Michael Oppermann braucht man zum Ausfüllen unter anderem seine Konzessionen und Ordnungsnummern, Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeuge, die örtliche Tarifordnung und „gute Nerven“. Neuland betreten die Vertreter des mobilen Gewerbes, wenn sie ihr Bedien- und ihr Pflichtfahrgebiet eingeben sollen. Dazu ist es nötig, beide als Vieleck („Polygon“) mit GPS-Koordinaten für die „Ecken“ sowie einem NUTS-Code zu beschreiben. Dieses Kürzel steht laut Oppermann für eine Klassifikation des gesamten Territoriums der Europäischen Union. Für Deutschland besteht dieser Code aus dem Kürzel DE mit nachfolgenden Ziffern und Buchstaben für die Regionen, Landkreise und Städte.

Kollegen sollten
einander unterstützen

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Für Altötting lautet der NUTS-Code zum Beispiel DE214, für Frankfurt am Main DE712. Wie man beides im Internet ermittelt, zum Beispiel über die Homepage www.nutscode.de, schilderte Oppermann anschaulich. Es soll auch unter den am häufigsten gestellten Fragen auf der Info-Seite des MDM beschrieben werden. Der Geschäftsführer des BVTM riet hier zur Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen, die sich beide Gebiete teilen und alle dieselben Angaben machen müssen.

Die Bedienzeiten wiederum und die Preise dürften den Unternehmern eher vertraut sein. Hier sei es nicht nötig, jede Zuschlags-Variante des lokalen Taxi-Tarifs einzutragen, versprach Oppermann. Man müsse nicht die komplette Tarifstruktur abbilden. Auch hierbei biete sich die Kooperation im Kollegenkreis an. Beim Betriebssitz könne es nötig werden, weitere Betriebssitze oder im Falle von Mietwagenunternehmen behördlich genehmigte weitere Abstellorte einzutragen. Bei den Bezahlmöglichkeiten müssten alle angegeben werden. Dass einzelne von ihnen an bestimmte Bestellwege gebunden sein könnten, sei in diesem Zusammenhang unwesentlich.

Dr. Lutz Rittershaus kündigte an, die Präsentation auf der Info-Seite des MDM einzustellen. Sie werde auch beim BVTM veröffentlicht. Er wünschte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern „viele, viele angenehme Fahrgäste“. df

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Seite 10 bis 11 | Rubrik Gewerbepolitik
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