Mietwagen-Konzessionen kann man nicht so leicht versagen

Die Interessengemeinschaft Taxi Mietwagen Schwandorf informierte sich über Fragen, die den 27 Taxi- und Mietwagenunternehmen auf den Nägeln brennen.

Mit der Taxiunternehmerin Kathrin Hauer (33) gehören auch mehrere junge Kolleginnen und Kollegen der IG an, die noch nicht als Verein organisiert ist. Bild: Dietmar Fund
Mit der Taxiunternehmerin Kathrin Hauer (33) gehören auch mehrere junge Kolleginnen und Kollegen der IG an, die noch nicht als Verein organisiert ist. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
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Wenn ein Unternehmer alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, die an ein Mietwagenunternehmen gestellt werden, kann man ihm Mietwagen-Konzessionen kaum versagen. Man kann höchstens nach seinem Markteintritt genauestens überprüfen, ob er sich an die Rückkehrpflicht hält. Erst wenn er dies nachweisbar nicht tut, ist es möglich, rechtlich gegen ihn vorzugehen.

Die nach der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) aufgekeimte Hoffnung, man könne regional einen Mietwagen-Mindesttarif beantragen, der unlautere Wettbewerber fernhält, war trügerisch. Taxiunternehmer dürfen einen solchen Tarif nicht beantragen, sondern können ihn höchstens bei den Genehmigungsbehörden anregen. Die aber verfügen noch über zu wenige Vorgaben und halten sich bedeckt.

Mit diesen zuvor auch bei einem Online-Seminar des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschlands (TMV) getroffenen Aussagen antwortete Thomas Kroker, Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V., auf die drängendste Frage, die sich die 27 Mitgliedsbetriebe der Interessengemeinschaft Taxi und Mietwagen Schwandorf derzeit stellen. Sie waren am 12. Mai 2022 zu einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung nach Schwarzenfeld gekommen, um mit Kroker und seinem Stellvertreter Christian Linz zu diskutieren.

Stephan Scholz ist der 1. Vorsitzende der 2006 gegründeten losen Vereinigung von 25 Taxi- und Mietwagenunternehmern mit 
27 Betrieben und rund 120 Fahrzeugen im Landkreis Schwandorf. Er informierte zunächst darüber, dass seine Interessengemeinschaft zum Jahresende 2021 die Verträge mit der AOK Bayern gekündigt habe und diese Kündigung zum Juli 2022 wirksam werde. Derzeit laufe die Beantragung eines höheren Taxitarifs für den Landkreis Schwandorf. Die Kasse wolle aber nicht mehr, sondern sogar noch weniger als bisher bezahlen. Deshalb vermute die Interessengemeinschaft, dass sie nun versteckt Mietwagenunternehmer aus anderen Regionen dazu animiert, im Landkreis Schwandorf einen Betriebssitz zu gründen. Sie sichere ihnen ein gutes Auskommen über bestimmte Vertragsvolumina zu. Eine erste Anfrage sei bereits von einem Münchner für sieben Mietwagen-Konzessionen gekommen.

Fremde Unternehmen gefährden die Balance

Die harmonisch zusammenarbeitende Gemeinschaft fürchtet nun, dass dieser Unternehmer und eventuell weitere mit unwirtschaftlichen Dumpingpreisen das Überleben ihrer Betriebe und damit letzten Endes die flächendeckende Mobilität in dem dünn besiedelten Flächen-Landkreis gefährden. Dies nachzuweisen, dürfte schwierig sein, erklärten die beiden Verbandsvertreter.

Wie sie dämpfte auch Günter Schwarz, für das Personenbeförderungsrecht zuständiger Sachbearbeiter im Landratsamt Schwandorf, die Hoffnung auf einen Mietwagen-Mindesttarif. Er habe bisher noch zu wenige Informationen seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr zu dieser Frage bekommen, erklärte er. Ihm sei geraten worden, der Sache derzeit noch eher kritisch und abwartend gegenüberzustehen, bis nähere Informationen beziehungsweise Erfahrungswerte vorlägen. Eine direkte Anfrage eines Münchner Unternehmens zu sieben Mietwagen-Konzessionen liege ihm noch nicht vor. Auf die habe ihn lediglich Stephan Scholz telefonisch aufmerksam gemacht.

Thomas Kroker berichtete, dass sich die Stadt München intensiv mit der Thematik „Mietwagen-Mindesttarif“ beschäftige. Sie und die Genehmigungsbehörden der umliegenden Landkreise würden derzeit mit immer neuen Anfragen nach Mietwagen-Konzessionen in immer weiter entfernten Landkreisen konfrontiert, die darauf abzielten, dort zwar Betriebssitze einzurichten, aber mit ihren Mietwagen den Taxibetrieben in der Großstadt Aufträge abzuluchsen. Jüngstes Beispiel dafür seien Anfragen zweier Unternehmer nach je 40 bis 50 Mietwagen-Konzessionen in den Landkreisen Altötting und Mühldorf, erklärte er.

Christian Linz dankte dem Behördenvertreter herzlich für seine Teilnahme an der offenen und regen Diskussion. Er empfahl Stephan Scholz, seinem Stellvertreter Peter Ecker und der Beisitzerin Kathrin Hauer und ihrer Gruppe, weiterhin engen Kontakt zu den Behörden zu halten und sich beim Landesverband Rat zu suchen. Welche Vorteile eine Mitgliedschaft über die politische Interessensvertretung hinaus bietet, zum Beispiel bei der juristischen Beratung oder über Tankkarten, mit denen man fünf Cent brutto pro Liter Diesel sparen kann, hatte er der Gruppe zuvor erläutert.

Mehrere Unternehmer und der Vorsitzende Stephan Scholz erklärten, nachdem sich der Landesverband nun auch für sie interessiere, würden sie ihm wieder beitreten. Thomas Kroker kündigte an, verstärkt Kontakte zu Taxi- und Mietwagenbetrieben in allen Regionen Bayerns aufzubauen. Sie seien in den Jahren zwischen der Ära von Hans Meißner und seinem eigenen Amtsantritt im Jahr 2021 genauso eingeschlafen wie der regelmäßige Austausch mit den Behörden. df

Bayerische Mitglieder können für 5 Cent weniger tanken

Einen Nachlass von 5 Cent (ohne MwSt.) pro Liter Dieselkraftstoff und 2,5 Cent netto pro Liter Superbenzin bietet die „fleetone National Tankkarte“, die die Taxi-Zentrale Nürnberg eG ihren angeschlossenen Unternehmen über ihren Partner Tankkarten Service GmbH (TKS) anbietet. Christian Linz, Vorstand der Taxi-Zentrale Nürnberg eG und stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V., hat das ausgehandelt. Er und der Vorsitzende des Landesverbandes, Thomas Kroker, möchten die Karte all ihren Mitgliedsbetrieben anbieten. Das kündigten beide in Schwarzenfeld an.

Linz wies darauf hin, dass die Tankkarte zum Beispiel an Tankstellen der Marken HEM, ESSO und OMV akzeptiert werde. Sie gilt aber auch bei JET, Star, Sprint, Go!, Oil, SB, BFT und einigen weiteren Marken und insgesamt an 7.200 Tankstellen in ganz Deutschland. Der Nürnberger und sein Kooperationspartner Sinan Ünlühan weisen ihre Taxifahrer und -fahrerinnen an, immer bei den Billigmarken zu tanken, weil der Karten-Rabatt den Preis dort noch weiter senkt als an den Markentankstellen.

„Außer dem Nachlass bietet die Tankkarte einen weiteren Vorteil: Die Zahlungen werden mit einem Kilometer- und Zeitstempel versehen und Sie können daher gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass Ihre Tankungen mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung korrespondieren“, erklärte Linz dem Publikum, das nach dem Stichwort „Betriebsprüfung“ mucksmäuschenstill zuhörte. „Die Betriebsprüfer haben für die Energie-Verprobung ein Excel-Programm für jedes Fahrzeug und jede Tankgröße, das unplausible Werte anzeigt.“ Linz hatte die Tankkarte bei der ersten Tagung der Erfa-Gruppe „Taxi-Zentrale“ bekanntgemacht. In deren Sitzungsunterlagen steht, der Vertrag sehe keine Mindestabnahme vor und gelte auch bei wenig Volumen oder nur einem Fahrzeug.

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Seite 16 bis 17 | Rubrik Gewerbepolitik
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