Bayerischer Taxiverband zieht PBefG-Bilanz

Am 30. September 2022 informiert ein Kenner der Materie bayerische Behörden über die ersten 500 Tage des novellierten Personenbeförderungsgesetzes.

Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz zieht für bayerische Genehmigungsbehörden eine Zwischenbilanz zum novellierten PBefG, das unter anderem unlautere Mietwagen-Verkehre eindämmen sollte. (Foto: Dietmar Fund)
Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz zieht für bayerische Genehmigungsbehörden eine Zwischenbilanz zum novellierten PBefG, das unter anderem unlautere Mietwagen-Verkehre eindämmen sollte. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. veranstaltet am Freitag, dem 30. September 2022 ein auf zwei Stunden angesetztes „Webinar“, in dem nach 500 Tagen eine Bilanz des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gezogen werden soll. Diese Ausgabe übernimmt Rechtsanwalt Thomas Grätz, der als PBefG-Kommentator die Entwicklungen schon jahrzehntelang verfolgt. Er war zuvor bereits als Geschäftsführer des Taxi-Dachverbands BZP und seiner Nachfolgeorganisation BVTM mit dem „Grundgesetz“ der Taxi- und Mietwagenbranche befasst. Grätz möchte schildern, welche Bausteine des neuen Regelwerks „passen“ und welche noch nicht.

Die Online-Veranstaltung startet um 9 Uhr. Teilnehmen kann man per Computer, Tablet oder Smartphone. Die Veranstaltung richtet sich an die Genehmigungsbehörden in Bayern.

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