Taxi-Mobilitätsdaten: Zweites Webinar ließ Fragen offen
Die Lieferung dynamischer Mobilitätsdaten, zu der die meisten Taxi- und Mietwagenbetriebe seit Juli 2022 verpflichtet sind, verfolgt den Zweck einer besseren Kontrolle zum Beispiel der Einhaltung der Rückkehrpflicht von Mietwagen, eine bessere Verkehrslenkung und den Aufbau multimodaler Mobilitätsdienste. Dazu müssen für Taxis und Mietwagen Geo-Koordinaten, die Ordnungs-Nummer, der Fahrzeugtyp, die Zahl der Sitzplätze und die Anzahl barrierefreier Fahrgastplätze übermittelt werden. Andere ursprünglich vorgesehene Aspekte wie die Fahrtkosten und die Auslastung von Halteplätzen wurden dagegen gestrichen und die Zahl der freien Sitzplätze muss nur im gebündelten Bedarfsverkehr angegeben werden. Das berichtete Christoph Siekermann, Referent des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), am 28. Juli 2022 beim „Webinar“, das sein Verband zusammen mit Dr. Lutz Ritterhaus von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veranstaltet hat. Es trug den Titel „Lieferpflichten aus der Mobilitätsdatenverordnung – dynamische Daten im Gelegenheitsverkehr“ und soll samt dem abschließenden Chat auf der Homepage der Mobilithek abgerufen werden können.
Siekermann erinnerte daran, dass nur selbstfahrende Taxiunternehmer, die keinen Mitarbeiter beschäftigen, von der Lieferpflicht ausgenommen sind. Außerdem müssen Betriebe, die ausschließlich Schüler- oder Krankenfahrten durchführen, keine dynamischen Daten liefern, weil diese Fahrten nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Die Lieferpflicht sei zwar noch nicht bußgeldbewehrt, aber das könne sich mittel- oder langfristig ändern, warnte Siekermann.
Wer sich eines Erfüllungsgehilfen bedienen wolle, beispielsweise einer Zentrale oder eines Lieferanten für Vermittlungssoftware, müsse einen gesonderten Vertrag mit ihm schließen. Nur ein Unternehmen könne Erfüllungsgehilfe sein, sagte der BVTM-Referent im Hinblick auf Unternehmer, die ihre Fahrzeuge sowohl von einer Taxizentrale als auch von einer weiteren Plattform wie zum Beispiel Free Now vermitteln lassen. Es sei noch nicht abschließend geklärt, wie die Lieferung dynamischer Daten in einem solchen Fall gehandhabt werden solle, in dem ein und dasselbe Fahrzeug beim einen als frei und beim anderen als besetzt gelte.
Gänzlich ungeklärt blieb die Frage, ob und wie Taxi- und Mietwagenbetriebe dynamische Daten liefern müssen, die ihre Fahrzeuge noch telefonisch vermitteln und das womöglich sogar ohne GPS. Siekermann hat auf eine entsprechende Nachfrage von taxi heute, die im Chat nicht aufgegriffen wurde, inzwischen geantwortet, dass es sich hier auch nach Meinung des BVTM-Präsidenten Herwig Kollar um eine Grauzone handle. Man wolle das klären und wie die Antworten auf die anderen im Chat gestellten Fragen in die Liste der am meisten gestellten Fragen (FAQ) auf der Homepage der Mobilithek aufnehmen. Dass nur Daten geliefert werden müssten, über die man bereits verfüge, wie dies ein Softwareanbieter kürzlich gegenüber taxi heute erklärt hatte, hält Siekermann für unwahrscheinlich.
Peter Lubrich von der BASt schilderte während der knapp eineinhalb Stunden dauernden Veranstaltung, wie man ein Nutzerkonto in der Mobilithek anlegt und dort über eine Maske Metadaten seines Angebots an dynamischen Daten in einem Datensatz bereitstellt. Er ging mit den rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Schritt für Schritt durch die Eingabemaske und gab ihnen Empfehlungen, was sie dort ankreuzen und eintragen sollten. „Vieles wird Ihnen vorgeschlagen und außerdem wird die Vorgehensweise in einer Dokumentation schriftlich erläutert“, versprach Lubrich. „Wir haben ein Schema für die Branche vorbereitet, das Sie bei den FAQ der MDM-Hilfsseiten herunterladen und später hochladen können.“
Nachdem schon Lubrich von der Syntax JSON gesprochen hatte, wurde Jörg Freudenstadt, Leitender Ingenieur beim Aachener Beratungsunternehmen AlbrechtConsult GmbH, in einer Weise technisch, die wohl nur teilnehmende Vertreter der Hersteller von Taxi-Vermittlungssystemen auf Anhieb verstehen konnten. Verständlich war immerhin, dass die zu übermittelnden Datensätze wie eine Liste aufgebaut sind. Sie muss unter anderem die Fahrzeugkategorie car oder minibus, eine Angabe zur Anzahl der Sitzplätze sowie zur Anzahl barrierefreier Plätze enthalten. Nur wer im gebündelten Bedarfsverkehr unterwegs ist, muss auch die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze beziehungsweise barrierefreien Plätze angeben. Damit man diese Daten im JSON-Format weiterleiten kann, braucht die Mobilithek noch ein Maschinenzertifikat und ein Serverzertifikat. Wie man die bekommt, erläuterte der Referent ebenfalls.
Im Chat erklärte Dr. Lutz Rittershaus, dass immer nur der letzte Datensatz verfügbar sei und die Mobilithek die übermittelten Daten nicht speichere. Für die Überprüfung der Rückkehrpflicht von Mietwagen beispielsweise müsste eine Genehmigungsbehörde also die Daten der Unternehmen aus ihrem Verantwortungsbereich bei der Mobilithek abonnieren und sie bei sich speichern.
Interessant war auch eine Nachfrage, die zeigte, dass das beim letzten Webinar für Juni/Juli angekündigte Anschreiben an die Betriebe, die sich beim Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) registiert haben, offenbar noch nicht verschickt worden ist. Mit ihm sollten die bereits im MDM registrierten Betriebe per Mausklick ihr Einverständnis mit einer Migration ihrer Daten vom MDM zur Mobilithek erklären können, womit sie sich die Neueingabe der allermeisten Daten sparen können. Rittershaus sagte dazu, er nehme an, dass die Anschreiben Ende August/Anfang September verschickt würden. Die Migration solle Ende 2022, Anfang 2023 abgeschlossen werden. Für 2023 sei ein „Release II“ der Mobilithek mit erweiterten Funktionen geplant.
Erneut empfahl Rittershaus „Neuankömmlingen“, sich gleich bei der Mobilithek zu registrieren. Sie würden ihre Anmeldung innerhalb von ein, zwei Tagen bestätigt bekommen. Ungeklärt ist offenbar auch die Frage, wie häufig die dynamischen Daten aktualisiert werden müssen. Aus der Bemerkung, niemand sei hier zur Aufrüstung verpflichtet, könnte man schließen, dass Betriebe ohne Vermittlungssystem und ohne Zentralen-Anschluss vielleicht doch noch um die Lieferung dynamischer Mobilitätsdaten herumkommen.
Wie der BVTM am 4. August mitgeteilt hat, kann man das Webinar inzwischen über einen Link auf der Plattform YouTube anschauen.
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