Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

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Die geplante Reform des Kassenrechts soll Steuerhinterziehung erschweren und die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen verbessern. Im Taxi- und Mietwagengewerbe wird das Vorhaben grundsätzlich begrüßt. Doch noch bevor das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, zeichnet sich ein neuer Konflikt ab.

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Die geplanten Regelungen sollen Steuerbetrug erschweren. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht jedoch die Gefahr, dass plattformvermittelte Beförderungen gegenüber klassischen Betrieben privilegiert werden.

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Die Kooperation soll den angeschlossenen Unternehmen den Zugang zu einer digitalen Lösung für Betriebsorganisation, Dokumentation und Finanzverwaltung zu reduzierten Kosten ermöglichen.

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Die Anforderungen an Taxi- und Mietwagenunternehmen werden nicht geringer. Digitalisierung, Fiskalisierung und die zunehmende Vernetzung von Fahrzeug und Vermittlungssystem sorgen dafür, dass technische Ausstattung immer mehr leisten muss. HALE reagiert und verpasst seinem Wegstreckenzähler WSZ-07 ein umfangreiches Update.

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Die Debatte um Manipulationssicherheit im Fahrdienstgewerbe bekommt einen klaren Zeitstempel. Ab Januar 2027 gilt: Wegstreckenzähler, sofern sie digitale Daten ausgeben können, müssen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Eine kleine juristische Ergänzung in der Kassensicherungsverordnung – mit spürbaren Folgen für Taxi- und Mietwagenbetriebe.

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Ein kurzer Leserbrief, ein nüchterner Hinweis – und doch trifft er einen wunden Punkt im Gewerbe. „Das Eichamt hat die Eichgebühren von 90 Euro drastisch auf 135 Euro angehoben. Für eine Arbeit von zehn Minuten“, schreibt uns Taxiunternehmer M.K.. Was wie eine zugespitzte Einzelbeobachtung wirkt, lässt sich bei näherem Hinsehen belegen – und einordnen.

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Zum Jahreswechsel 2025/26 endet eine Übergangsphase, die im Taxigewerbe lange als abstrakte Zukunftsfrage galt. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, für alle Taxameter und Wegstreckenzähler verpflichtend.
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Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird ab dem 1. Januar 2026 für Taxameter und Wegstreckenzähler verbindlich. Damit endet eine lange Übergangszeit: Elektronische Aufzeichnungssysteme in Taxis dürfen künftig nur noch betrieben werden, wenn die erzeugten Geschäftsvorfälle fälschungssicher über eine zertifizierte TSE gespeichert werden.
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Das KVR München verknüpft Genehmigungen für Taxis und Mietwagen künftig direkt mit steuerlichen Vorgaben. Neue Nachweispflichten, Übergangsfristen und mögliche Signalwirkungen für ganz Bayern verändern die Rahmenbedingungen für Unternehmer deutlich.

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Steigende Kosten, sinkende Nachfrage und neue Auflagen setzen der Taxi-Branche im Oberbergischen Kreis zu. Unternehmerinnen und Unternehmer geben ihre Lizenzen auf – einige setzen auf Mietwagen, andere wollen ganz aufhören. Der Kreis prüft Alternativen im Nahverkehr.
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Ab 1. Januar 2026 endet für das Taxigewerbe in Deutschland eine längere Übergangszeit: Taxameter und Wegstreckenzähler dürfen dann nur noch betrieben werden, wenn ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sind. Die Neuerung ist Bestandteil der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und zielt darauf ab, Manipulationen an Aufzeichnungen zu verhindern und steuerlich relevante Vorgänge fälschungssicher zu speichern.

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Bis Ende 2025 gilt eine Übergangsregelung, danach greifen klare Vorgaben. Betriebe müssen Geräte innerhalb eines Monats nach Einbau oder Stilllegung melden – inklusive Kfz-Kennzeichen.

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Veraltete Systeme wie INSIKA sind bald nicht mehr zulässig. Wer weiterhin ohne zertifizierte TSE unterwegs ist, riskiert hohe Bußgelder. Was bei der Umrüstung zu beachten ist – und welche Lösungen sich für den Fuhrpark eignen.

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In einem überraschend zügigen Tempo hat das Bundesfinanzministerium auf ein Schreiben des Taxi- und Mietwagenverbands (TMV) reagiert. Gerade einmal neun Tage nach dem Appell zur Ausweitung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) auf sogenannte Wegstreckenzähler lag die Antwort von Staatssekretär Rolf Bösinger auf dem Tisch – in der Berliner Verbandszentrale ein seltenes Erlebnis. „Auf die Antworten der vorherigen Minister warten wir noch heute“, kommentiert TMV-Hauptgeschäftsführer Patrick Meinhardt trocken.

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Chefredakteur Thomas Kanzler im Expertengespräch mit Dr. Michael Stehr (fpn) und Robert Abel (fms).
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Die Digitalisierung der Betriebsprüfung schreitet voran – und mit ihr wächst die Bedeutung technischer Sicherheitseinrichtungen (TSE) in der Taxibranche. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), eigentlich ein Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, droht unterdessen zum neuen Streitpunkt zwischen Finanzpolitik und Taxigewerbe zu werden.

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Ab 1. Januar 2026 steht das Taxi- und Mietwagengewerbe vor einer grundlegenden Veränderung: Die Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) wird endgültig zur gesetzlichen Pflicht.

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Ab sofort können HALE Kunden einen Termin für die Umrüstung ihrer Fahrzeuge auf die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bei ihrem Kundendienst reservieren.

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Der Vizepräsident der Taxi- und Mietwagenverbandes Deutschland (TMV) hält es für absurd, eine Regelung zur Absetzbarkeit der TSE-Installation zu veröffentlichen, während wichtige technische Fragen noch immer nicht geklärt seien.

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Das Bundeszentralamt für Steuern hat endlich die Schnittstellen-Beschreibung veröffentlicht, auf deren Grundlage künftig die Finanzverwaltung die von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern erfassten Daten digital abfragen kann.

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Das Bundesministerium der Finanzen hat klargestellt, dass die Kosten für Nachrüstung einer TSE bei bestehenden Geräten oder deren Neu-Implementierung sofort als Betriebsausgaben von der Steuerschuld abgezogen werden können.

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Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hat sich gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen dafür ausgesprochen, alle Taxis und Mietwagen mit der Fiskallösung auszurüsten, aber aus Gründen der Praktikabilität erst ab 2026.

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Für das bisher verwendete Modem gibt es eine Umrüstaktion.

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Bereits eingebaute Taxameter und Wegstreckenzähler, die mit dem INSIKA-System arbeiten, dürfen bis Ende 2027 verwendet werden.

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Auch die Übernahme bereits eingebauter Taxameter und Wegstreckenzähler in ein neues Fahrzeug soll zulässig werden.

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Die Kassensicherungsverordnung, die für Taxameter und Wegstreckenzähler eine Technische Sicherungseinrichtung vorschreibt, wird das „Aus“ für das INSIKA-Verfahren werden. Das sagte Steuer-Fachmann Edo Diekmann auf der Tagung der Taxi-Erfa-Gruppe.

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Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Ende des INSIKA-Verfahrens besiegelt, das noch viele Fragen aufwirft.

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Der Bundesrat hat praxisgerechte Anregungen der Taxiverbände ignoriert und doch mehrere Fristen für das Auslaufen des INSIKA-Verfahrens beschlossen.

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Der Bundesrat ist mit der Kassensicherungs-Verordnung einverstanden, die Taxameter und Wegstreckenzähler als elektronische Kassen einstuft und dem INSIKA-Verfahren ein Ende bereitet.

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Mit der Aufnahme in die Kassensicherungsverordnung müssen die Geräte über eine technische Sicherungseinrichtung verfügen, die das INSIKA-Verfahren ablöst.

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Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sieht vor, Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung aufzunehmen.

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Das Bundesfinanzministerium hat den Hersteller Payco entsprechend aufgeklärt.

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Das Bundeskabinett hat einen geänderten Referentenentwurf beschlossen, mit dem das Bundesfinanzministerium Manipulationen an elektronischen Registrierkassen verhindern möchte und das INSIKA-Verfahren plötzlich wieder akzeptiert.