Die verdrängte Frist: TSE-Pflicht seit dem 1. Januar 2026

Zum Jahreswechsel 2025/26 endet eine Übergangsphase, die im Taxigewerbe lange als abstrakte Zukunftsfrage galt. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, für alle Taxameter und Wegstreckenzähler verpflichtend.
Bild: T. Kanzler / KI
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Thomas Kanzler
Technische Sicherheitseinrichtung

Ab dem 1. Januar 2026 darf ein Taxi ohne ein zertifiziertes, manipulationssicheres Aufzeichnungssystem nicht mehr eingesetzt werden. Was für Einzelhandel und Gastronomie bereits seit Jahren Alltag ist, wird nun endgültig auch im Personenbeförderungsgewerbe verbindlich. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 146a der Abgabenordnung sowie in der Kassensicherungsverordnung. Der Gesetzgeber verlangt dort, dass steuerlich relevante Geschäftsvorfälle vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar dokumentiert werden.

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Seite 20 bis 21 | Rubrik Unternehmensführung
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