TSE-Einführung ab 2026: Was Taxi- und Mietwagenbetriebe jetzt wissen müssen

Veraltete Systeme wie INSIKA sind bald nicht mehr zulässig. Wer weiterhin ohne zertifizierte TSE unterwegs ist, riskiert hohe Bußgelder. Was bei der Umrüstung zu beachten ist – und welche Lösungen sich für den Fuhrpark eignen.

Ab 2026 sind nur noch Taxameter mit zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) zugelassen – Unternehmen müssen rechtzeitig umrüsten. | Foto: Waldemar via Unsplash
Ab 2026 sind nur noch Taxameter mit zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) zugelassen – Unternehmen müssen rechtzeitig umrüsten. | Foto: Waldemar via Unsplash

Zum 1. Januar 2026 wird die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bundesweit für alle Taxi- und Mietwagenunternehmen verpflichtend. Damit endet die Übergangsfrist für Betriebe, die bislang noch mit älteren Aufzeichnungssystemen wie INSIKA arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt sind ausschließlich elektronische Aufzeichnungssysteme mit zertifizierter TSE zulässig.

Zweck und Anforderungen der TSE

Die TSE dient der lückenlosen und manipulationssicheren Dokumentation aller steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle im Fahrzeug. Dazu zählen insbesondere Zeitpunkt, Art der Fahrt, Betrag sowie das Fahrzeugkennzeichen. Die Vorgaben basieren auf der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und § 146a der Abgabenordnung. Die TSE ist bereits seit 2020 im Einzelhandel und in der Gastronomie gesetzlich vorgeschrieben.

Übergangsregelung bis Ende 2025

Bis einschließlich 31. Dezember 2025 dürfen noch bestehende Systeme ohne TSE – etwa auf Basis der INSIKA-Technologie – weiterverwendet werden. Neue Taxameter oder Wegstreckenzähler dürfen hingegen nur noch mit zertifizierter TSE in Betrieb genommen werden. Die Nutzung nicht konformer Systeme gilt ab 2026 als Steuerordnungswidrigkeit und kann zu Bußgeldern führen.

Umrüstung und technische Umsetzung

Für die Umrüstung stehen sowohl hardwarebasierte als auch cloudbasierte Lösungen zur Verfügung. Die Kosten für hardwaregestützte TSE-Module beginnen bei etwa 500 Euro pro Fahrzeug. Cloudbasierte Varianten verursachen laufende monatliche Gebühren. Beide Lösungen können steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Unabhängig von der gewählten Lösung muss vor der Anschaffung geprüft werden, ob das System durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist. Sowohl Nachrüstkits als auch neue TSE-fähige Geräte ab Werk müssen diesen Anforderungen entsprechen.

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