Fiskaltaxameter: KassenSichV wurde verkündet

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Ende des INSIKA-Verfahrens besiegelt, das noch viele Fragen aufwirft.

Mit der Veröffentlichung der KassenSichV ist das Ende des INSIKA-Verfahrens in EU-Taxametern besiegelt. (Foto: Dietmar Fund)
Mit der Veröffentlichung der KassenSichV ist das Ende des INSIKA-Verfahrens in EU-Taxametern besiegelt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Am 9. August 2021 wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ (KassenSichV) vom 30. Juli 2021 verkündet. Damit gelten Taxameter und Wegstreckenzähler künftig als „elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung“. Für beide soll ein „Sicherheitsmodul“ eingeführt werden, das bislang immer als „Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)“ bezeichnet worden ist. Das soll die manipulationssichere Einzelaufzeichnungen aller Geschäftsvorfälle gewährleisten (taxi heute berichtete mehrfach).

Die Verordnung selbst ist am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Der Artikel 2, der die Änderungen für Taxameter und Wegstreckenzähler betrifft, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die KassenSichV formuliert auch Übergangsregelungen für EU-Taxameter, die mit INSIKA-Technik ausgerüstet sind. Sie galt bisher als Garant für die manipulationssichere Aufzeichnung, wird aber künftig nicht mehr zulässig sein. Ab wann dies der Fall sein wird, entscheidet der Zeitpunkt, zu dem ein solches Gerät eingebaut worden ist. Im Paragrafen 9 heißt es sinngemäß, wenn ein EU-Taxameter vor dem 1. Januar 2021 mit INSIKA ausgerüstet worden sei, seien die über ein Sicherheitsmodul aufzuzeichnenden Daten erst ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend. Die Verlängerung der Frist vom 1. Januar 2024 bis zum 1. Januar 2026 gelte aber nicht, wenn ein EU-Taxameter aus dem Fahrzeug, in dem es am 1. Januar 2021 eingebaut war, ausgebaut und in ein anderes Fahrzeug eingebaut werde. Das bedeutet konkret, dass die bei Taxibetrieben beliebte Übernahme von Taxametern in ein neues Taxi nur noch bis Ende 2023 möglich ist.

Nach wie vor ist übrigens unklar, wie die Technische Sicherheitseinrichtung aussehen soll. Auch von den beiden Taxi-Bundesverbänden oder den Taxameter-Herstellern ist dazu bislang noch nichts Konkretes zu hören, von den Eichämtern ganz zu schweigen.

Interessierte Leserinnen und Leser können die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.

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