Taxi-Bundesverband will TSE-Geräte erst 2026

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hat sich gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen dafür ausgesprochen, alle Taxis und Mietwagen mit der Fiskallösung auszurüsten, aber aus Gründen der Praktikabilität erst ab 2026.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. tritt nachdrücklich dafür ein, außer Taxis alle Mietwagen, auch die der Plattformvermittler, mit Wegstreckenzählern samt TSE auszustatten. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. tritt nachdrücklich dafür ein, außer Taxis alle Mietwagen, auch die der Plattformvermittler, mit Wegstreckenzählern samt TSE auszustatten. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) begrüßt die Absicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), auch Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung mit aufzunehmen, weil er als Teil des ÖPNV und der öffentlichen Daseinsvorsorge für ein sauberes Gewerbe stehe. Das hat Geschäftsführer Michael Oppermann am 11. April 2023 in seiner Stellungnahme zur geplanten Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung erklärt.

Der BVTM spricht sich laut seiner Pressemitteilung in seiner Stellungnahme dafür aus, wirklich alle der nach seinen Angaben mit Stand Ende 2020 insgesamt rund 99.000 Taxis und Mietwagen in Deutschland mit Taxametern oder Wegstreckenzählern auszustatten, die über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Sie soll bekanntlich vor unprotokollierten Änderungen und Löschungen der digitalen Grundaufzeichnungen schützen.

Weil die flächendeckende Ausstattung aller Fahrzeuge mit geeigneten Taxametern und Wegstreckenzählern Zeit brauche, plädiert der BVTM dafür, den Einführungstermin vom geplanten 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2026 zu verschieben.

Mitglieder des BVTM können die ganze Stellungnahme per E-Mail unter info@bundesverband.taxi anfordern. Sie enthält auch Angaben zu den Übergangsfristen für bisher genutzte Geräte mit dem Verfahren INSIKA, an denen sich auch etwas ändern könnte.

Hier tritt der BVTM für eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2029 ein, weil dieses Verfahren zum Teil behördlich gefordert werde und die TSE noch nicht am Markt erhältlich sei. Diese Einschätzung des BVTM unterstützten die Bundesregierung, der Bundestag und die im Bundesrat vertretenen Regierungen der Länder. Eine Anpassung der Übergangsregelung sei bisher an Themen gescheitert, die nichts mit EU-Taxametern oder Wegstreckenzählern zu tun hätten.

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