Kassenpflicht für Taxi und Mietwagen: Verband warnt vor ungleichen Vorgaben
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung zu den Plänen für eine Kassenpflicht und zur dazugehörigen Ausnahmeverordnung genommen. Der Branchenverband unterstützt laut seiner Mitteilung grundsätzlich das Ziel, Manipulationen zu verhindern und faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die geplante Ausnahme von der zusätzlichen Kassenpflicht für Umsätze, die über ein EU-Taxameter erfasst werden, bewertet die Interessenvertretung positiv.
Unterschiedliche Mietwagenmodelle berücksichtigen
Bei der geplanten Regulierung von Mietwagen sieht der Bundesverband dagegen Änderungsbedarf. Nach Angaben des Verbands müsse zwischen klassischen, lokal tätigen Mietwagenbetrieben und plattformorganisierten Mietwagenverkehren unterschieden werden.
Mit seinen Einwänden gegen Belastungen durch die geplante Wegstreckenzählerpflicht vertrete der Bundesverband die Interessen kleiner und mittelständischer, häufig inhabergeführter Verkehrsunternehmen. Davon grenzt er Mietwagenunternehmen ab, deren Geschäftsmodell auf internationalen Vermittlungsplattformen wie Uber oder Bolt beruht.
Plattformausnahme in der Kritik
Eine Privilegierung plattformvermittelter Verkehre lehnt der Bundesverband ab. Nach seiner Auffassung sollen vergleichbare Beförderungsleistungen unabhängig davon, wie sie vermittelt werden, vergleichbaren steuerlichen Anforderungen unterliegen.
Der Verband sieht ein Ungleichgewicht, falls klassische Taxi- und Mietwagenunternehmen umfangreiche Aufzeichnungs-, Kontroll- und Vorgaben für technische Sicherheitseinrichtungen erfüllen müssen, während für über digitale Plattformen vermittelte Beförderungen geringere Anforderungen gelten.
Deshalb fordert die Interessenvertretung, die vorgesehene Plattformausnahme entweder vollständig aufzuheben oder so einzugrenzen, dass sie nicht für Beförderungsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz gilt.
Kosten für Wegstreckenzähler prüfen
Weiteren Handlungsbedarf sieht der Bundesverband bei den geplanten Wegstreckenzählern. Vor einer Einführung müssten nach seinen Angaben deren Kosten und Marktverfügbarkeit realistisch geprüft werden. Zudem fordert der Verband angemessene Übergangsregelungen für die betroffenen Unternehmen.
Auch beim vorgesehenen Bußgeldrahmen plädiert die Interessenvertretung für eine verhältnismäßige Ausgestaltung. Gleichzeitig sollen die verschiedenen rechtlichen Vorgaben widerspruchsfrei aufeinander abgestimmt werden. Der Verband nennt in diesem Zusammenhang die Abgabenordnung, die Kassensicherungsverordnung, die geplante Ausnahmeverordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.
Keine Doppelregulierung für Betriebe
Als übergeordnetes Ziel fordert der Bundesverband, zusätzliche Doppelregulierungen für regelkonform arbeitende Taxi- und Mietwagenunternehmen zu vermeiden. Zugleich sollen für alle Unternehmen, die Beförderungsleistungen tatsächlich ausführen, vergleichbare steuerliche Wettbewerbsbedingungen gelten. (Quelle: Bundesverband Taxi und Mietwagen)
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin