Taxiunternehmer, die bereits INSIKA-Taxameter haben, sollen eine längere Gnadenfrist für den Umstieg auf die künftige „technische Sicherheitseinrichtung“ bekommen. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für eine Änderung der erst im Sommer 2021 verabschiedeten Novelle der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor.
Im Grundsatz bleibt es zwar dabei, dass ab 1. Januar 2024 alle Taxis über eine „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) verfügen müssen, die Kassenmanipulationen unmöglich macht. Mit INSIKA ausgerüstete Taxameter sollen aber künftig bis Ende 2027 weitergenutzt werden dürfen – auch bei einem Fahrzeugwechsel. Die geltende Verordnung sieht das endgültige Aus für INSIKA-Geräte für Ende 2025 vor. Voraussetzung ist, dass die Geräte bis Ende 2021 ausgerüstet waren – also später als bisher vorgesehen: Laut geltender Verordnung ist der Stichtag der 31. Dezember 2020.
Um Mietwagen nicht gegenüber Taxis zu diskriminieren, soll die neue Regelung zu Übergangsfristen auch für Wegstreckenzähler gelten, die bereits mit INSIKA ausgestattet sind. Sowohl Taxi- als auch Mietwagenunternehmern soll es außerdem künftig erspart werden, in der Übergangsfrist das Umsetzen von INSIKA-Geräten auf ein neues Fahrzeug jedes Mal dem Finanzamt zu melden. Es genügt eine einmalige Meldung bis zum 31. Januar 2024, dass der Unternehmer die Übergangsregelung in Anspruch nehmen will.
Derzeit läuft die Verbandsanhörung. In deren Rahmen sind die beiden Taxi-Bundesverbände und die Länder aufgerufen, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Auf dieser Basis wird dann der endgültige Regierungsentwurf erarbeitet, dem noch der Bundesrat zustimmen muss. Bei zügiger Arbeit kann das bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause Anfang Juli gelingen. roe
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