TMV begrüßt TSE-Pflicht: Wegstreckenzähler ab 2027 neu geregelt
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) regelt seit 2020, wie elektronische Kassensysteme vor Manipulation geschützt werden. Grundlage ist § 146a der Abgabenordnung. Kern ist die Pflicht zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die Transaktionen signiert und unveränderbar speichert. Betroffen sind auch Taxameter. Die Reform 2026 erweitert den Rahmen, etwa für app-basierte Systeme. Übergangsfristen laufen bis 2027. Ziel bleibt mehr Transparenz bei digitalen Geschäftsdaten.
TMV bewertet die Neuregelung als überfällig
Für den Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) wird damit die Gleichbehandlung zweier Systeme umgesetzt, die im Alltag ähnliche Funktionen erfüllen, regulatorisch jedoch lange unterschiedlich behandelt wurden: Taxameter auf der einen Seite, Wegstreckenzähler auf der anderen.
„Endlich wird das umgesetzt, wofür der TMV bereits so lange kämpft“, sagt Präsident Thomas Kroker.
Während Taxameter bereits seit Jahren unter die Vorgaben zur Manipulationssicherheit fallen, konnten Wegstreckenzähler bislang ohne verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung betrieben werden – zumindest dann, wenn sie nicht explizit als Kassensystem im Sinne der Verordnung galten. Diese Lücke schließt der Gesetzgeber nun. Betroffen sind nahezu alle Geräte, die vor dem 1. Juli 2024 in Verkehr gebracht wurden und über eine digitale Schnittstelle verfügen. Praktisch heißt das: Ein Großteil der heute eingesetzten Systeme muss nachgerüstet oder ersetzt werden.
Manipulationssicher aufgezeichnet
Die technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, ist dabei kein abstraktes Konstrukt, sondern ein klar definiertes Instrument. Sie signiert Transaktionsdaten, speichert sie manipulationssicher und ermöglicht eine nachträgliche Prüfung durch die Finanzbehörden. Entwickelt wurde das System im Kontext der Digitalisierung von Kassenvorgängen, insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie. Mit der Ausweitung auf das Fahrdienstgewerbe verschiebt sich der Fokus nun stärker auf mobile Anwendungen.
Für das Mietwagengewerbe hat diese Anpassung eine besondere Bedeutung. Wegstreckenzähler werden hier häufig eingesetzt, etwa bei vorbestellten Fahrten oder im Krankentransport. Die bisherige Regulierung führte dazu, dass zwei Betriebe mit ähnlichen Leistungen unterschiedlichen Dokumentationspflichten unterlagen. Aus Sicht des TMV war das ein Wettbewerbsnachteil für jene Unternehmen, die bereits in manipulationssichere Systeme investiert hatten.
„Damit werden ab 2027 endlich Nutzer von Wegstreckenzählern den Nutzern von Taxametern gleichgestellt“, heißt es aus dem Verband. Der Satz markiert den Kern der Änderung: weniger technische Innovation als regulatorische Angleichung. „Die bisher geltende ungerechte Ungleichbehandlung ist dann ab dem nächsten Jahr beendet.“
In der Praxis bringt das allerdings Aufwand mit sich. Viele Mietwagen-Betriebe müssen nun prüfen, ob ihre bestehenden Geräte TSE-fähig sind. Ist das nicht der Fall, stehen Investitionen an – entweder in Nachrüstlösungen oder in neue Hardware. Hinzu kommt die Integration in bestehende Abrechnungssysteme. Denn die TSE entfaltet ihren Nutzen erst im Zusammenspiel mit Software, die Daten korrekt erfasst, speichert und bei Bedarf exportiert.
Vorgänge werden fürs Finanzamt nachkontrollierbar
Gleichzeitig fügt sich die Neuregelung in eine größere Entwicklung ein. Der Staat setzt zunehmend auf digitale Nachvollziehbarkeit, auch in Bereichen, die lange analog geprägt waren. Der TMV sieht darin einen Schritt in Richtung fairer Marktbedingungen.
„Mit dieser Ergänzung kommen wir unserer Forderung des fairen Wettbewerbs einen weiteren Schritt näher“, so Thomas Kroker.
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