Anwendungserlass für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erst am 30. Juni 2023 näher erläutert, wie die ab dem 1.1.2024 greifende TSE-Pflicht ausgestaltet werden soll. Bild: Janine Schmitz/Bundesministerium der Finanzen/Photothek
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erst am 30. Juni 2023 näher erläutert, wie die ab dem 1.1.2024 greifende TSE-Pflicht ausgestaltet werden soll. Bild: Janine Schmitz/Bundesministerium der Finanzen/Photothek
Dietmar Fund

Seit Juli ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eine „Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO“ vom 1.6.2023 als pdf-Datei abrufbar. Sie erläutert, wie die Anwendung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler aussehen soll. Das Dokument beschreibt unter anderem die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Technischen Richtlinien festgelegt hat.

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Seite 10 | Rubrik Gewerbepolitik
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