Seit Juli ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eine „Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO“ vom 1.6.2023 als pdf-Datei abrufbar. Sie erläutert, wie die Anwendung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler aussehen soll. Das Dokument beschreibt unter anderem die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Technischen Richtlinien festgelegt hat.
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