Manipulationsschutz im Mietwagenverkehr: TMV fordert TSE für Wegstreckenzähler – Finanzministerium zeigt sich offen
Im Zentrum steht ein technisches Detail mit finanzpolitischem Gewicht: der Wegstreckenzähler, ein Gerät, das vor allem in Mietwagen zum Einsatz kommt, um Entfernungen und damit Fahrpreise zu ermitteln. Im Gegensatz zum Taxameter im klassischen Taxi sind diese Zähler bislang nicht verpflichtend an eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angebunden – also ein System, das Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungen verhindern soll.
TMV und FPN fordern manipulationssichere Lösung für den Mietwagen
Genau das möchte der TMV ändern – und hat sich mit der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein (FPN) und deren Geschäftsführer Dr. Michael Stehr, einem Experten für Steuerrecht und Kassensysteme, verbündet. Die Branche fordert, dass auch Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle unter die TSE-Pflicht fallen. Der Vorwurf: Die bestehende Regelung schaffe eine Grauzone, in der Steuerhinterziehung kaum zu kontrollieren sei – und sie benachteilige zugleich all jene Unternehmer, die sich rechtskonform verhalten.
Rechtliche Knackpunkte
Das Bundesfinanzministerium erkennt das Problem durchaus an – verweist aber auf begrenzte Zuständigkeiten. In seinem Antwortschreiben stellt Staatssekretär Bösinger klar: Eine Ausweitung der TSE-Pflicht auf Wegstreckenzähler ohne digitale Schnittstelle sei derzeit rechtlich nicht zulässig. Die aktuelle Fassung der Kassensicherungsverordnung lasse dies schlichtweg nicht zu.
Noch wichtiger: Die Pflicht zur Nutzung von Geräten mit digitaler Schnittstelle könne nicht per Verordnung nachträglich erzwungen werden. Für diesen Schritt müsse das Personenbeförderungsrecht angepasst werden – und damit sei das Bundesverkehrsministerium am Zug. Gleichwohl zeigt sich das Finanzressort gewillt, Druck aufzubauen. Man habe bereits mehrfach Kontakt mit dem Verkehrsministerium gesucht, um „entsprechende Änderungen im Personenbeförderungsrecht“ anzustoßen, heißt es. Auch in dieser Legislaturperiode werde man dieses Ziel verfolgen.
Interministerielles Ringen
Dr. Michael Stehr von der FPN hält diese Haltung für zu vorsichtig. Aus seiner Sicht bietet das bestehende Eichrecht durchaus Spielraum, um eine analoge Pflicht wie beim Taxameter auf Wegstreckenzähler zu übertragen. Die EU-Richtlinie 2014/32/EU, die die Grundlage für die Regelungen zum Taxameter bilde, könne auch als Blaupause für nationale Vorgaben dienen. Allerdings sei der Wegstreckenzähler europaweit bislang nicht einheitlich geregelt – was nationale Lösungen notwendig, aber auch komplizierter mache.
Stehr schlägt daher vor, den Weg über das Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung zu gehen – beides Bereiche, die ebenfalls dem Einfluss des Wirtschaftsministeriums unterliegen. Das erklärt auch, warum TMV-Hauptgeschäftsführer Meinhardt kurzerhand Staatssekretärin Gitta Connemann (Wirtschaft) und ihren Kollegen Christian Hirte (Verkehr) mit ins Boot holen will.
„Wir sind ganz an Ihrer Seite, dass wir hier eine Vernetzung innerhalb der Ministerien brauchen“, schreibt Meinhardt in seinem Antwortbrief an Bösinger.
Die politische Botschaft ist klar: Nur gemeinsam lässt sich eine rechtssichere Grundlage schaffen.
Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit
Was in der öffentlichen Wahrnehmung wie ein technisches Randthema wirkt, ist in der Branche ein brisantes Politikum. Denn die Frage nach der Kontrollierbarkeit elektronischer Aufzeichnungen entscheidet letztlich über Wettbewerbsgleichheit – und über Steuergerechtigkeit.
Der TMV fordert seit Jahren eine konsequentere Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Mietwagensektor, die durch fehlende TSE-Pflichten in Teilen begünstigt werde. Dass sich das Finanzministerium nun grundsätzlich offen zeigt, wertet Meinhardt als wichtigen Schritt – auch wenn er die Dynamik vermisst.
„Wir brauchen kein weiteres Prüfen, wir brauchen eine Entscheidung“, sagt er.
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