Für viele Betriebe bedeutet das: Nachrüsten, melden, dokumentieren. Schon seit einigen Jahren war die Branche aufgefordert, geeignete Taxameter und Wegstreckenzähler umzurüsten oder zu ersetzen; nun läuft die Nichtbeanstandungsfrist aus, die faktisch bis zum Jahreswechsel 2025/26 gilt. Betriebe, die weiterhin Geräte ohne TSE verwenden, riskieren Prüfungen und Sanktionen durch die Finanzbehörden.
Was die TSE technisch verlangt und was sie bewirkt
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