TSE-Endspurt!

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird ab dem 1. Januar 2026 für Taxameter und Wegstreckenzähler verbindlich. Damit endet eine lange Übergangszeit: Elektronische Aufzeichnungssysteme in Taxis dürfen künftig nur noch betrieben werden, wenn die erzeugten Geschäftsvorfälle fälschungssicher über eine zertifizierte TSE gespeichert werden.
Mit der TSE werden Daten fälschungssicher über ein zertifiziertes System gespeichert – und die Finanzbehörden können die erzeugten Geschäftsvorfälle lückenlos prüfen. Bild: T. Kanzler/KI
Mit der TSE werden Daten fälschungssicher über ein zertifiziertes System gespeichert – und die Finanzbehörden können die erzeugten Geschäftsvorfälle lückenlos prüfen. Bild: T. Kanzler/KI
Thomas Kanzler
TSE-Pflicht im Taxigewerbe

Für viele Betriebe bedeutet das: Nachrüsten, melden, dokumentieren. Schon seit einigen Jahren war die Branche aufgefordert, geeignete Taxameter und Wegstreckenzähler umzurüsten oder zu ersetzen; nun läuft die Nichtbeanstandungsfrist aus, die faktisch bis zum Jahreswechsel 2025/26 gilt. Betriebe, die weiterhin Geräte ohne TSE verwenden, riskieren Prüfungen und Sanktionen durch die Finanzbehörden.

Was die TSE technisch verlangt und was sie bewirkt

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Seite 16 bis 17 | Rubrik Unternehmensführung
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