Krankenfahrdienste blicken mit Sorge auf 2027 - GKV-BStabG könnte Vergütungsspielräume deutlich einschränken

Die Warnung kommt ungewöhnlich deutlich. In einem Rundschreiben an seine Mitglieder schlägt der Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste NRW (VdKBf NRW) Alarm. Anlass ist ein Schreiben des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), das bereits erkennen lässt, wie die Krankenkassen die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Vergütungsentwicklung ab 2027 auslegen wollen.

Einerseits steigen die Kosten immens, andererseits wollen - oder können? - die Krankenkassen nicht mehr vergüten. Die Krankenfahrdienste stehen unter Druck!| Foto: taxi heute Redaktion
Einerseits steigen die Kosten immens, andererseits wollen - oder können? - die Krankenkassen nicht mehr vergüten. Die Krankenfahrdienste stehen unter Druck!| Foto: taxi heute Redaktion

Für viele Unternehmen, die Krankenfahrten für gesetzlich Versicherte durchführen, geht es dabei um mehr als eine juristische Detailfrage. Es geht um die wirtschaftliche Grundlage eines Geschäftsfeldes, das seit Jahren unter steigenden Kosten steht. Der Kern des Problems steckt im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), das der Bundestag im Sommer 2026 beschlossen hat. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und den Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu bremsen. Dazu werden Vergütungssteigerungen in zahlreichen Leistungsbereichen künftig stärker begrenzt. Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt dabei eine besondere Regel: Die zulässige Vergütungsentwicklung orientiert sich an der Grundlohnrate, allerdings mit einem Abschlag von einem Prozentpunkt.

Genau auf diese Regelung verweist nun die vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben an einen Leistungserbringer. Dort heißt es:

„Der Gesetzgeber schreibt im Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, dass die Grundlohnsumme mit einem Abzug von 1 % als maximale Vergütungssteigerung zulässig ist.“

Darüber hinausgehende Änderungen seien nicht möglich, da dies

„faktisch eine Umgehung der gesetzlichen Rahmenbedingungen“

darstellen würde.

Für den VdKBf NRW ist diese Formulierung ein Warnsignal. Der Verband sieht darin einen Hinweis darauf, dass die Krankenkassen künftig auch strukturelle Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen kritisch prüfen oder ablehnen könnten, wenn diese zu höheren Vergütungssteigerungen führen würden.

Spargesetz erreicht die Beförderungsbranche

Tatsächlich beschränkt sich das Gesetz nicht auf Ärzte oder Krankenhäuser. In den Gesetzesmaterialien wird ausdrücklich auf Krankentransportleistungen verwiesen. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet dort mit erheblichen Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Allein für 2027 werden Minderausgaben von rund 300 Millionen Euro prognostiziert, die bis 2030 auf etwa 1,6 Milliarden Euro anwachsen könnten.

Damit wird deutlich, dass die Krankenbeförderung keineswegs am Rand der Reform steht. Vielmehr gehört sie zu den Bereichen, in denen die Politik ausdrücklich auf Kostendämpfung setzt. Aus Sicht der Krankenkassen ist dieser Schritt nachvollziehbar. Die gesetzliche Krankenversicherung kämpft seit Jahren mit steigenden Ausgaben und strukturellen Finanzierungsproblemen. Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die erwarteten Defizite auf Milliardenhöhe und begründet die Reform mit dem Ziel einer stärker einnahmenorientierten Ausgabenpolitik.

Kosten steigen schneller als die Vergütungen

Für die Unternehmen der Kranken- und Behindertenbeförderung stellt sich die Lage jedoch anders dar. Ihre Kosten orientieren sich nicht an politischen Sparzielen, sondern an Tarifabschlüssen, Fahrzeugpreisen, Versicherungsprämien, Werkstattrechnungen und Energiekosten.

Gerade im Bereich der spezialisierten Beförderung von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sind die Anforderungen hoch. Fahrzeuge müssen barrierefrei ausgestattet werden, Personal benötigt besondere Qualifikationen, und der Aufwand pro Fahrt liegt oft deutlich über dem klassischer Beförderungsleistungen. Wenn die Vergütungen künftig nur noch begrenzt steigen dürfen, während die tatsächlichen Kosten stärker wachsen, geraten die Margen unter Druck. Besonders betroffen wären Unternehmen, deren Umsatz zu einem großen Teil aus Fahrten für gesetzlich Versicherte besteht. Der VdKBf NRW formuliert diese Sorge offen.

„Für Unternehmen, die einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes mit Krankenfahrten für gesetzlich Versicherte erzielen, können die wirtschaftlichen Aussichten ab 2027 dramatisch werden“, heißt es in dem Schreiben an die Mitglieder.

Streit um die Auslegung

Bemerkenswert ist, dass die Debatte bereits Monate vor Inkrafttreten der neuen Regelungen an Schärfe gewinnt. Während die Krankenkassen auf die gesetzlichen Vorgaben verweisen, befürchten Leistungserbringer, dass die Spielräume für Verhandlungen faktisch verschwinden könnten.

Der vdek selbst hatte das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ausdrücklich begrüßt. In einer Stellungnahme sprach der Verband von einer notwendigen Rückkehr zu einer „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ und unterstützte die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts.  Damit zeichnet sich bereits heute die Konfliktlinie für die kommenden Jahre ab: Auf der einen Seite stehen Krankenkassen, die unter politischem Druck sparen sollen. Auf der anderen Seite stehen Beförderungsunternehmen, die ihre Leistungen nur kostendeckend anbieten können, wenn steigende Ausgaben zumindest teilweise refinanziert werden.

Aktionstag in Ahlen erhält neue Brisanz

Vor diesem Hintergrund erhält der vom VdKBf NRW organisierte Aktionstag am 19. September in Ahlen eine neue Bedeutung. Ursprünglich als Informations- und Branchentreffen geplant, dürfte die Veranstaltung nun vor allem zu einer Diskussion über die wirtschaftlichen Folgen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes werden.

Der Verband wirbt deshalb intensiv für eine Teilnahme und hat die Anmeldefrist bis zum 17. September verlängert (hier gehts zum Kontakt zum VdKBf NRW). Die Botschaft ist eindeutig: Wer Krankenfahrten für gesetzlich Versicherte anbietet, sollte sich frühzeitig mit den neuen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Denn unabhängig davon, wie die ersten Vergütungsverhandlungen im Jahr 2027 tatsächlich verlaufen werden, steht bereits fest: Die Phase großzügiger Refinanzierungszusagen ist vorbei. Für die Krankenfahrdienste beginnt damit eine Zeit, in der betriebswirtschaftliche Kalkulation, politische Interessenvertretung und Vertragsverhandlungen enger zusammenrücken dürften als bisher.

 

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