Fiskaltaxameter: Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht Schnittstellen

Das Bundeszentralamt für Steuern hat endlich die Schnittstellen-Beschreibung veröffentlicht, auf deren Grundlage künftig die Finanzverwaltung die von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern erfassten Daten digital abfragen kann.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat die lange angemahnte digitale Schnittstelle für die manipulationssicheren digitalen Grundaufzeichnungen aus Taxametern und Wegstreckenzählern veröffentlicht. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die lange angemahnte digitale Schnittstelle für die manipulationssicheren digitalen Grundaufzeichnungen aus Taxametern und Wegstreckenzählern veröffentlicht. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Hersteller von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sowie die Steuerberater von Taxi- und Mietwagenbetrieben können sich nun endlich mit der digitalen Schnittstelle vertraut machen, über die die Finanzverwaltung künftig die mit den Geräten erfassten fiskalisch relevanten Daten digital abfragen kann. Möglich macht das die „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW)“, die das Bundeszentralamt für Steuern seit kurzem auf seiner Homepage zum Download bereithält.

Die Behörde erläutert die Schnittstelle wörtlich folgendermaßen: „Die DSFinV-TW ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenüberlassung („Z3-Zugriff“) im Rahmen von Außenprüfungen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen. Das Unternehmen hat die Daten gemäß den Konventionen der DSFinV-TW auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.“

Die Standardisierung solle eine Struktur für Daten „aus Taxametern, Wegstreckenzählern und ergänzenden Aufzeichnungssystemen“ definieren, für die ab dem 1. Januar 2024 die Nutzung der gesetzlich geforderten einheitlichen digitalen Schnittstelle gemäß Paragraf 146 der Abgabenordnung gelte, schreibt das Ministerium weiter. Neben einer einheitlichen Datenbereitstellung für steuerliche Außenprüfungen sowie für Nachschauen sollen über die digitale Schnittstelle alle im jeweiligen elektronischen Aufzeichnungssystem erfassten Daten in einem Archivsystem erfasst werden können. Zudem soll auf diesem Wege eine „vereinfachte Überprüfung“ der in die Finanzbuchhaltung übertragenen strukturierten Daten aus Taxametern, Wegstreckenzählern und ergänzenden Aufzeichnungssystemen ermöglicht werden.

Der neue Baustein knüpft an die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) an, die wie mehrfach berichtet nach derzeitigem Rechtsstand ab dem 1. Januar 2024 auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler angewandt werden soll, wobei für letztere noch ein wichtiges BMF-Schreiben aussteht, was die gleichzeitige Einführung fraglich macht. Ab 2024 soll eine Technische Sicherheits-Einrichtung (TSE) Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verhindern. Die Taxi- und Mietwagenverbände sowie Umrüster halten den Einführungstermin 1. Januar 2024 für völlig unrealistisch.

Unternehmer und Unternehmerinnen aus der Taxi- und Mietwagenbranche sollten sich trotz dieser Lageeinschätzung nicht zurücklehnen, sondern sich auf die Einführung vorbereiten. Wenn sie ihre fiskalisch relevanten Daten nicht gemäß konform zur DSFinV-TW bereithalten, droht ihnen gemäß einer Neufassung des Paragrafen 158 Abgabenordnung die Schätzung. Darauf weist Edo Diekmann hin, mit der mobilen Branche vertrauter Steuerfachmann beim Landesamt für Steuern Niedersachsen. Er arbeitet in der Abteilung Steuern im Betriebsprüfungsreferat und hat schon verschiedentlich Vorträge über das Vorgehen bei Außenprüfungen bei Verbänden und anderen Veranstaltungen der Branche gehalten.

Taxi- und Mietwagenbetriebe, die ihre Steuerberater frühzeitig auf die neuen Anforderungen aufmerksam machen möchten, können das Dokument des Bundeszentralamtes für Steuern in der Version 1.0 mit 82 Seiten auch im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen. Damit sind sie nicht auf das Funktionieren eines Links angewiesen, der sich in einiger Zeit wieder ändern könnte. Bitte beachten: Das Öffnen der umfangreichen Datei kann einige Momente dauern.

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